18 Monate bedingt Callcenter-Betrug in Kalkutta – Mittäter in Luzern verurteilt

SDA/phi

10.5.2023 - 00:00

Ein Luzerner hat einem indischen Callcenter geholfen, unerfahrene Computerbenutzer zu betrügen.
Ein Luzerner hat einem indischen Callcenter geholfen, unerfahrene Computerbenutzer zu betrügen.
Symbolbild: Keystone

Falsches Spiel im Callcenter: Ein Schweizer mit indischen Wurzeln ist wegen Geldwäsche und Betruges im Kanton Luzern zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

10.5.2023 - 00:00

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Das Kriminalgericht Luzern hat einen 45-Jährigen wegen Betrugs, Geldwäsche und weiterer Vergehen zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.
  • Der Schweizer mit indischen Wurzeln hat 2012 in Luzern eine Firma gegründet, die ein Callcenter in Kalkutta unterstützt und deren Zahlungen abgewickelt hat.
  • Das Callcenter seines indischen Bruders hat englischsprachige Kunden betrogen, die unerfahren mit Computern waren.

Weil er in der Schweiz Zahlungen für ein betrügerisches Callcenter in Kalkutta abgewickelt hat, ist ein 45-Jähriger vom Kriminalgericht Luzern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

Das Gericht sprach den Mann des Betrugs, der Geldwäscherei, des betrügerischen Markengebrauchs und des unlauteren Wettbewerbs schuldig. Das am 9. Mai publizierte Urteil ist rechtskräftig.

Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe zugegeben und den Strafantrag der Staatsanwaltschaft akzeptiert, sodass das Verfahren im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden konnte.

Der aus Indien stammende Schweizer hatte 2012 im Kanton Luzern ein Einzelunternehmen gegründet. Über dieses wickelte er für das Callcenter seines Bruders in Kalkutta Kartenzahlungen von Kunden ab. Auch stellte er dem Callcenter verschiedene E-Mail-Adressen zur Verfügung.

Deliktsbetrag von knapp 37'000 Franken

Dieses Callcenter war aber kein seriöses Unternehmen. Gemäss der Darstellung der Staatsanwaltschaft meldeten sich dessen Mitarbeiter meist ungefragt bei Computernutzern in den USA, Kanada und Grossbritannien und boten ihnen Hilfe für vorgetäuschte IT-Probleme an.

Ziel dieser angeblichen Support-Anrufe war es, die Unerfahrenheit der Computernutzer auszunutzen und diesen auch unnötige oder gar nicht vorhandene Produkte, etwa Antiviren-Programme, zu verkaufen. Sie gaben sich dabei wiederholt als Mitarbeiter von Microsoft aus.

Das Callcenter machte auf seiner Homepage auch falsche Angaben zu den Supportdienstleistungen von Microsoft. Damit sollten die Opfer dazu verleitet werden, einen Servicevertrag abzuschliessen.

Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2012 bis 2019. Die Staatsanwaltschaft schätzte den Deliktsbetrag auf knapp 37'000 Franken. Wegen der hohen Anzahl von Straftaten – in der Anklage ist von 230 die Rede – wurde der Betrug als gewerbsmässig eingestuft. Der Beschuldigte habe als Mittäter einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet, erklärte die Staatsanwaltschaft.

SDA/phi