Überblick Was der Bundesrat beschlossen hat – und was noch kommen soll

Von Gil Bieler

6.1.2021

Der hiesigen Gastrobranche – im Bild ein geschlossenen Lokal in Zürich – droht eine noch längere Zwangspause.
Der hiesigen Gastrobranche – im Bild ein geschlossenen Lokal in Zürich – droht eine noch längere Zwangspause.
Bild: Keystone

Der Bundesrat will den Lockdown im Gastro- und Freizeitbereich bis Ende Februar verlängern. Mit kantonalen Ausnahmeregeln ist nun Schluss, zudem hat die Landesregierung weitere Verschärfungen aufgegleist. Eine Übersicht.

Auch 2021 gibt es keine Pause vom Coronavirus: «Die Situation ist auch im neuen Jahr schlecht», hielt Gesundheitsminister Alain Berset an der Medienkonferenz nach der Bundesrats-Sondersitzung vom Mittwoch fest. Die Regierung blickt mit Sorge auf die epidemiologische Lage.

Nach den Festtagen drohe ein erneuter Anstieg der Fallzahlen, und dann ist da immer noch die Unsicherheit wegen der mutierten Viren aus Grossbritannien und Südafrika. Diese sind wesentlich ansteckender – und mittlerweile auch in der Schweiz angekommen. «Die Situation ist besorgniserregend», sagte Berset, «und wir müssen in den kommenden Wochen und Monaten aufpassen.»

Was beschlossen ist ... 

Der Bundesrat will daher handeln, konkret beschlossen hat er aber erst etwas: Mit kantonalen Sonderregeln ist Schluss. Ab Samstag, 9. Januar, gelten in allen Kantonen dieselben Grundregeln, günstige epidemiologische Lage hin oder her. Damit sollen Einkaufs- und Gastrotourismus vermieden und die Akzeptanz der Massnahmen gestärkt werden.

... und was geplant

Ausserdem schlägt der Bundesrat vor, die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen zu verlängern. Restaurants, Bars sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen sollen nun bis Ende Februar gelten anstatt nur bis zum 22. Januar. Man wolle damit den Branchen Planungssicherheit geben – Berset räumte aber vor den Medien ein, dass man sich bewusst sei, dass das gerade für Gastrounternehmer schlechte Nachrichten seien.



Zugleich will der Bundesrat noch einen Schritt weitergehen. Er hat eine Reihe von weiteren Verschärfungen vorbereitet. Die entsprechenden Vorschläge werden den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet, entscheiden will der Bundesrat dann am 13. Januar. Gleichentags will er über zusätzliche Mittel befinden, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern.

Die geplanten Verschärfungen beinhalten eine Homeoffice-Pflicht, die Schliessung von Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten, weitere Einschränkungen von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, der erhöhte Schutz von besonders gefährdeten Personen sowie weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz. Zur Frage, welche Massnahmen in Schulen getroffen werden können, sollen sich die Kantone Gedanken machen. Eine Schliessung von Schulen stehe jedoch nicht zur Debatte, so Berset: «Das ist Sache der Kantone.» Auch bei den Skigebieten bleibt offenbar vorerst alles beim Alten.

Die Beschlüsse vom 18. Dezember sollen länger gelten:

  • Gastrobetriebe sind geschlossen.
  • Sportbetriebe sind ebenfalls geschlossen. Im Freien darf man Sport noch in Gruppen bis maximal fünf Personen betreiben.
  • Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Kinos, Bibliotheken und Casinos sind geschlossen.
  • Kulturveranstaltungen mit Publikum sind verboten.
  • Für Einkaufsläden wird die maximale Anzahl von Kund*innen, die sich dort gleichzeitig aufhalten dürfen, weiter eingeschränkt.
Zurück zur Startseite