Wohnungsnot Badran wohnt grosszügig – und ist gegen Belegungs-Vorschriften

smi

9.6.2023

Jaqueline Badran vertritt die Interessen der Mietenden, wohnt aber grosszügig in Stockwerkeigentum.
Jaqueline Badran vertritt die Interessen der Mietenden, wohnt aber grosszügig in Stockwerkeigentum.
Keystone/Anthony Anex

SP-Nationalrätin Jaqueline Badran ist im Vorstand des Mieterverbands. Dessen Forderungen nach einer Beschränkung des Wohnraums und der Belegung von neu vermieteten Wohnungen trägt sie aber nicht mit.

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  • Nationalrätin Jaqueline Badran (SP/ZH) und Vorstandsmitglied des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands MV ist in die Kritik geraten.
  • Während der MV staatliche Belegungsvorschriften für Wohnungen befürwortet, bewohnt sie mit ihrem Mann mindestens 150 Quadratmeter Wohnfläche.
  • In einem vor der Kontroverse veröffentlichten Text legt Badran dar, warum sie gegen Belegungsvorschriften ist.

Wohnpolitik ist eines der Kernthemen von Nationalrätin Jaqueline Badran (SP/ZH). Vor Kurzem geisselte sie, dass Immobilienbesitzer*innen überrissene Renditen kassierten und damit die Kaufkraft der Mietenden schwächten. 

Weit über dem Stadtzürcher Durchschnitt von 41 Quadratmetern pro Person liegt dabei Jaqueline Badran – allerdings nicht in einer Mietwohnung. Mit ihrem Mann hat sie die obersten zwei Etagen eines Mehrfamilienhauses in Zürich-Wipkingen gekauft: zwei Dreizimmer-Wohnungen mit einer geschätzten Wohnfläche von 150 Quadratmetern. Zusätzlich bewohnten sie den Dachstock und hätten die Dachterrasse zur Verfügung, schreibt der «Tages-Anzeiger».

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband MV, dessen Vorstand Badran angehört, sorgt sich zudem um den knapper werdenden Wohnraum. Generalsekretärin Linda Rosencrantz bestätigt dem «Tages-Anzeiger», dass der MV eine staatliche Vorgabe befürworte, wie viel Räume Wohnfläche pro Person gemietet werden darf.

MV-Präsident Carlo Sommaruga erklärt blue News, diese Forderung sei nur in einem internen Papier vermerkt gewesen und keine offizielle Position des Verbands. Viel wichtiger sei eine alte Forderung des MV: Mietende sollten in eine kleinere Wohnung ziehen können, ohne dass deren Zins als Folge der Neuvermietung aufschlägt.

Badran ist gegen Belegungsvorschriften

Der Vorwurf an die Zürcher Nationalrätin liegt auf der Hand: Badran predige Wasser und trinke Wein oder konkret: Sie fühle sich persönlich nicht an die Forderungen des Verbands gebunden, den sie repräsentiert.

Medien-Anfragen in dieser Sache beantwortet die Zürcher Politikerin nicht. Was sie von der Forderung hält, Wohnraum zu begrenzen, hat sie jedoch in einem am 18. Mai 2023 auf ihrer Website publizierten Text formuliert. Kurz gesagt: nicht viel.

Dort schreibt sie, Belegungsvorschriften seien in «wohnpolitischen Insiderkreisen» hochumstritten. «Ich gehöre zur Fraktion, die sich vehement dagegen wehrt.»

Badrans Begründung: Belegungsvorschriften verunmöglichten Mietenden, ihre Wohnsituation zu verbessern. Zum Beispiel, das frei gewordene Zimmer eines ausgezogenen Kindes als Büro und Yoga-Raum zu nutzen. Stattdessen in eine kleinere Wohnung gezwungen zu werden, sei für sie eine «Alptraumvorstellung», schreibt sie wörtlich.

Es spreche nichts gegen einen Wohnungstausch innerhalb einer Genossenschaft. Ebenso finde sie es löblich, Wohnraum für junge Familien zu schaffen. Aber Zwang sei fehl am Platz. Gerade bei Genossenschaften. Denn schliesslich bewohnten deren Mietende ja ihr kollektives, privates Eigentum.

MV-Präsident Sommaruga stellt sich hinter Badran. Dass Wohneigentümer*innen mehr Fläche bewohnten, sei bekannt und kein Thema, mit dem sich der Verband der Mietenden beschäftige. Und zur angegriffenen Vorstandskollegin meint er: «Jaqueline Badran ist eine treue und wichtige Verbündete der Mieterinnen und Mieter in der Schweiz.»

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