Änderung im Jagdgesetz Parlament bewilligt präventiven Abschuss von Wölfen

su, sda

8.12.2022 - 11:23

Wölfe mit Nachwuchs: Das Parlament will, um den wachsenden Wolfsbestand zu kontrollieren, vorbeugende Regulierungsabschüsse erlauben.
Wölfe mit Nachwuchs: Das Parlament will, um den wachsenden Wolfsbestand zu kontrollieren, vorbeugende Regulierungsabschüsse erlauben.
Archivbild: Pro Natura / Blickwinkel / S. Meyers

Nach der kleinen Kammer hat auch der Nationalrat einer Änderung des Jagdgesetzes zugestimmt: Wölfe sollen vorbeugend erlegt werden können.

Keystone-SDA, su, sda

Wölfe, die Schäden anrichten oder Menschen gefährden können, sollen vorbeugend getötet werden können. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat beschlossen. Berichte über Wolfsrisse und Begegnungen von Mensch und Wolf prägten die emotionale Debatte.

Der Nationalrat beschloss am Donnerstag mit 106 zu 74 Stimmen und 12 Enthaltungen Änderungen im Jagdgesetz, mit denen der wachsende Wolfsbestand im Land kontrolliert werden soll. Regulierungen beim geschützten Wolf will das Parlament ebenso ermöglichen wie beim geschützten Steinbock. Die Nein-Stimmen kamen aus den Fraktionen von SP, Grünen und GLP.

Die Kantone sollen Wölfe von 1. September bis 31. Dezember regulieren dürfen, mit Zustimmung des Bundes. Abschüsse sollen Schäden und Gefährdungen verhindern, dürfen aber die Population nicht gefährden. Voraussetzung für Abschüsse ist auch, dass ein Herdenschutz weder möglich noch zumutbar ist.

Der Nationalrat entschied sich mit 103 zu 91 Stimmen gegen eine Regulierung von Wölfen ohne Schonzeit, die eine Minderheit beantragt hatte. Die Regulierungssaison solle verhindern, dass Muttertiere von noch abhängigen Jungtieren geschossen würden, sagte Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO) namens der Mehrheit.

Die Minderheit um Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) hätte auf die Schonzeit für die Wölfe verzichten und Regulierungsabschüsse das ganze Jahr zulassen wollen, ohne Schonzeit. So könnten Wölfe «zur richtigen Zeit am richtigen Ort» erlegt werden, wenn dies nötig sei, sagte Jauslin.

Eingriffe in Wolfsrudel sind gemäss dem Entscheid beider Räte allerdings auch in den Sommermonaten möglich. Voraussetzung ist, dass ein Rudel für aussergewöhnliche Risse verantwortlich ist, etwa besonders von Rindern oder auch Pferden.

Die Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N) gab sich überzeugt, dass vorbeugende Abschüsse unter klaren Bedingungen - unter anderem nur dann, wenn andere Schutzmassnahmen weder möglich noch zumutbar sind - mit der Berner Konvention vereinbar seien. Gemäss diesem Abkommen gehört der Wolf zu den stark geschützten Arten.

Die Vorlage geht wegen noch offener Details zurück an den Ständerat.