Überfall in Wallbach AG Gericht spricht Waffenhändler frei, der auf Einbrecher schoss

Red.

25.1.2023

Waffenladen-Besitzer wird freigesprochen

Waffenladen-Besitzer wird freigesprochen

Im Oktober 2020 überfiel eine Räuberbande ein Waffengeschäft im aargauischen Wallbach. Der Ladenbesitzer schoss auf die Diebe und stand nun wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung vor Gericht. Er wurde freigesprochen.

25.01.2023

Es sei nur ein Warnschuss gewesen, sagt Jean-Paul Schild: Der Besitzer eines Waffenladens musste sich in Rheinfelden vor Gericht verantworten, weil er sich mit einer Einbrecherbande ein Feuergefecht lieferte.

Red.

25.1.2023

Oktober 2020: Eine Bande von sechs Verbrechern versucht, in ein Waffengeschäft in Wallbach AG einzubrechen. Doch sie wecken den Besitzer auf, als sie die Alarmanlage zerstören.

Jean-Paul Schild ist Sportschütze. Er nimmt sein Gewehr, schiesst durch die Wand und verletzt einen Täter. Die Einbrecher feuern zurück: 17 Kugeln landen in der Fassade, sieben Patronen landen im Schlafzimmer. Die Bande flieht mit zwei Autos Richtung Frankreich.

Büchsenmacher Jean-Paul Schild (links) vor seinem Waffengeschäft in Wallbach AG.
Büchsenmacher Jean-Paul Schild (links) vor seinem Waffengeschäft in Wallbach AG.
Screenshot: SRF

Im Herbst 2022 wird Anklage erhoben. Nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen den Besitzer des Waffenladens. Die Staatsanwaltschaft fordert für Schild eine dreijährige Haftstrafe, davon sechs Monate unbedingt – wegen versuchter mehrfacher vorsätzlicher Tötung.

Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Rheinfelden nahm die Ehefrau des Angeklagten ihren Mann in Schutz. Auf die Frage, ob Jean-Paul Schild richtig gehandelt habe, antworte sie: «Ja, zu 100 Prozent.» Hätte ihr Mann nicht geschossen, wären die Einbrecher hereingekommen. «Dann wären wir weggewesen», zitiert sie «20 Minuten».

«Was hätte ich anders machen sollen?»

Der Angeklagte selbst sagte aus, die Polizei habe ihn im Vorfeld gewarnt, dass Banden gezielt Waffengeschäfte überfallen, die sie für den Weiterverkauf oder Überfälle auf Geldtransporte bräuchten. In der Tatnacht habe er geschrien, bevor er den Abzug gedrückt habe, so Schild: «Was hätte ich sonst noch anders machen sollen?»

Der Hammer, mit dem einer der Täter die Alarmanlage zerstört habe, habe er zunächst für eine Waffe gehalten. Er habe sich um seine Frau gesorgt: «Es war absolut nicht mein Ziel, jemanden zu treffen oder gar zu töten.» Auf das anschliessende Feuer der Täter, die mit Sturmgewehren zu Werke gegangen sind, habe er nur reagiert, in dem er auf die Motorblöcke der Autos geschossen habe.

Als Schüsse fallen, versuchen sich die Täter mit Blaulicht als Polizsten zu tarnen, bevor sie das Feuer erwidern und anschliessend türmen.
Als Schüsse fallen, versuchen sich die Täter mit Blaulicht als Polizsten zu tarnen, bevor sie das Feuer erwidern und anschliessend türmen.
SDcreenshot: SRF

«Es ist eine gerechtfertigte Notwehrsituation», begründet sein Anwalt den Antrag auf Freispruch. Mit seinem Eingreifen habe sein Mandant verhindert, dass der brutalen Bande jede Menge Waffen in die Hand gefallen seien. Und: «Er hat zu keinem Zeitpunkt direkt auf die Mitglieder dieser Bande geschossen, obwohl er das hätte tun können.»

Das Gericht in Rheinfelden erkennt das Verantwortungsbewusstsein an, das Schild an den Tag gelegt hat, um die Waffen vor unbefugtem Zugriff zu schützen: Der Angeklagte wurde freigesprochen. «Wir sind uns offenbar alle einig, dass in diesem konkreten Fall die Waffe das richtige Mittel war», begründete die Richterin. Eine Tötung habe Schild nicht in Kauf genommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.