BundesrichterwahlJustizinitiative will die Trennung der Gewalten schützen
fo, sda
30.9.2021 - 10:10
Richter sollen per Los bestimmt werden – Abstimmungskampagne ist lanciert
Die Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern soll von einer Parteizugehörigkeit und von der Abhängigkeit des Parlaments losgelöst werden. Das verlangen die Initianten der Justizinitiative. Über 90 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer seien in keiner Partei, betonte die Luzerner Mitte-Kantonsrätin Karin Stadelmann. Und ein sehr grosser Teil der Bewerberinnen und Bewerber auf ein Richteramt würde sich heute überhaupt nur deshalb einer Partei anschliessen, weil sie anders gar nie Bundesrichter werden können. Dabei gehe es doch um Kompetenz und nicht um politische Gesinnung.
30.09.2021
Bundesrichter*innen sollen zukünftig unabhängig von Parteien oder Parlament bestimmt werden: Wenn es nach der Justizinitiative geht, werden sie bald per Los ausgewählt.
Keystone-SDA, fo, sda
30.09.2021, 10:10
30.09.2021, 13:54
SDA/phi
Die Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern soll von einer Parteizugehörigkeit und von der Abhängigkeit des Parlaments losgelöst werden. Das verlangen die Initianten der Justizinitiative. Am Donnerstag haben sie vor den Medien in Bern ihre Argumente für das Begehren erläutert, über das am 28. November abgestimmt wird.
Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)» verlangt, dass Bundesrichter künftig per Los bestimmt werden und bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben können. Nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit soll es ein Abberufungsrecht durch die Vereinigte Bundesversammlung geben.
Die Auswahl der Kandidierenden soll durch eine noch zu gründende neue Fachkommission erfolgen und nicht wie heute durch die Gerichtskommission. Auch diese Fachkommission soll unabhängig von Behörden und Parteien sein.
Für die Initianten ist klar, dass die politischen Parteien im heutigen System die Gewaltentrennung ignorieren. Allein sie bestimmten, wer ein Amt am höchsten Gericht erhalte. Ein Richter oder eine Richterin müsse einer Partei angehören und dieser jährlich eine Mandatssteuer bezahlen, damit er oder sie das Amt bekomme.
Damit hätten «bestqualifizierte, parteilose Bewerberinnen und Bewerber keine Chance», Richterin oder Richter am Bundesgericht zu werden. Fachliche Kompetenz sei «im besten Fall zweitrangig». Bundesrat und Parlament lehnen die Justizinitiative. Sie sind der Ansicht, das besehende System funktioniere gut.
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