Steuerhinterziehung Italien streicht Schweiz von schwarzer Liste

om, sda

20.4.2023 - 12:11

Karin Keller-Sutter unterzeichnet die Erklärung zur Regelung offener Steuerfragen mit Italien.
Karin Keller-Sutter unterzeichnet die Erklärung zur Regelung offener Steuerfragen mit Italien.
Bild: EFD

Die Schweiz kommt nach Jahrzehnten von Italiens schwarzer Steuer-Liste. Bundesrätin Karin Keller-Sutter vereinbarte zudem eine Regelung für die Besteuerung von Grenzgängern, die im Homeoffice arbeiten.

20.4.2023 - 12:11

Keine Zeit? blue News fasst zusammen

  • Italien nimmt die Schweiz von seiner schwarzen Liste für Steuern.
  • Finanzministerin Karin Keller-Sutter unterzeichnete eine entsprechende Vereinbarung.
  • Die beiden Länder vereinbarten zudem eine vorübergehende Regelung für die Besteuerung von Grenzgänger*innen.

Italien nimmt die Schweiz von seiner schwarzen Liste für die Besteuerung von natürlichen Personen. Darauf einigte sich Finanzministerin Karin Keller-Sutter mit ihrem italienischen Amtskollegen Giancarlo Giorgetti, wie das Finanzdepartement am Donnerstag mitteilte.

Die Schweiz stand seit 1999 auf der Liste. Die Streichung erfolgt aufgrund einer von den beiden Partnern unterzeichneten politischen Erklärung. Nach Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) beseitigt der Schritt administrative Hürden in den Steuerbeziehungen.

Die Schweiz bemühte sich seit Jahren, von der Liste wegzukommen. Die schwarze Liste schrieb für Personen, die von Italien in die Schweiz ziehen, eine Umkehr der Beweislast beim Steuerdomizil vor. Damit mussten die Betroffenen selbst nachweisen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegt haben.

In Antworten auf mehrere parlamentarische Vorstösse vertrat der Bundesrat in den letzten Jahren die Ansicht, dass die Liste keine direkten Auswirkungen auf die Schweizer Banken hatte.

Sie erhöhte jedoch den Verwaltungsaufwand für Italienerinnen und Italiener, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. Ausserdem hatte sie einen negativen Beigeschmack für das Image der Schweiz.

Bereits vorher hatte Italien die Schweiz von zwei schwarzen Listen in Steuerfragen gestrichen, diese betrafen aber die Unternehmensbesteuerung.

Homeoffice-Lösung für Grenzgänger

Zudem einigten sich beide Seiten auf eine Verständigungsvereinbarung. Diese wollen sie unterzeichnen, sobald Italien die gesetzliche Grundlage für die Streichung aus der schwarzen Liste verabschiedet hat.

Diese Vereinbarung enthält eine vorübergehende Regelung für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, welche im Homeoffice arbeiten. Ihre Geltungsdauer erstreckt sich vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2023.

Auf den 1. Februar mussten Grenzgänger wieder in ihren Betrieben in der Schweiz arbeiten, wenn sie ihre Steuervorteile nicht verlieren wollten. Ansonsten wären sie im Wohnsitzland besteuert worden.

Ein entsprechendes Abkommen war abgelaufen. Es war wegen der Covid-19-Pandemie 2020 geschlossen worden, um sicherzustellen, dass im Homeoffice arbeitende Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht steuerlich benachteiligt werden. Rund 77'000 italienische Grenzgänger arbeiten im Tessin, viele davon im Gesundheitswesen.

Keller-Sutter zeigte sich gemäss Communiqué erfreut: Zwei wichtige offene Steuerfragen hätten sich klären lassen. Der italienische Finanzminister Giorgetti war zuversichtlich, dass das Parlament das neue Abkommen zur Grenzgängerbesteuerung in den nächsten Wochen ratifizieren wird, wie das EFD mitteilte. Die eidgenössischen Räte hiessen das Abkommen bereits im März 2022 gut.

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