Gerichtsurteil IV-Rentner fährt schwarz – und muss 800 Franken dafür bezahlen

Von Jennifer Furer

3.9.2020

Das Zürcher Obergericht musste sich mit einem aussergewöhnlichen Fall eines Schwarzfahrers beschäftigen.
Das Zürcher Obergericht musste sich mit einem aussergewöhnlichen Fall eines Schwarzfahrers beschäftigen.
Getty Images

Ein IV-Rentner kassierte eine Busse von 80 Franken wegen Schwarzfahrens. Nur wollte er diese nicht bezahlen. Grund: Er verstosse gegen das geltende Recht, wenn er den Staat unterstützt. Jetzt droht ihm gar das Gefängnis. 

Im Normalfall müssen sich Schwarzfahrer nicht vor einem Gericht verantworten. Sie kassieren die Busse direkt vom Verkehrsunternehmen oder werden in einem weiteren Schritt vom Statthalteramt per Strafbefehl verurteilt. Anders lief der Fall eines heute 52-jährigen IV-Rentners ab, der in einem kürzlich gefallenen schriftlichen Entscheid des Zürcher Obergerichts festgehalten ist.

Im Januar 2019 fuhr dieser mit der Tramlinie 10 von Zürich-Oerlikon in Richtung Flughafen – ohne Billett. Vor Gericht wird der Mann später sagen, dass er sich ans geltende Recht hält, wenn er sich weigert, staatliche Leistungen zu finanzieren. Grund: Er unterstütze ansonsten in strafbarer Weise Terrororganisationen.

Der IV-Rentner argumentierte, dass er jegliche Zahlungen an staatliche Organisationen verweigern könne, da die Schweiz eine nationalsozialistische Terrororganisation sei und die Unterstützung solcher Organisationen gemäss dem Gesetz unter Strafe stehe.

Es drohen noch höhere Kosten

Das Bezirksgericht Zürich folgte diesen Ausführungen nicht und verurteilte den Mann. Es bestätigte die Busse von 80 Franken und legte ihm zusätzlich die Untersuchungskosten von 415 Franken auf.

Diesen Entscheid zog der IV-Rentner ans Zürcher Obergericht weiter – ohne Erfolg. Im Gegenteil: Die zweite Instanz bestätigte das Urteil und die Busse von 80 Franken. Die Untersuchungskosten erhöhte das Zürcher Obergericht nun wegen des Weiterzugs auf 800 Franken.

Sollte der Beschuldigte weiterhin nicht zahlen wollen, muss er laut dem Zürcher Obergericht eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag absitzen. Dem IV-Rentner steht nun frei, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Sollte er auch dort unterliegen, drohen dem Beschuldigten womöglich noch höhere Untersuchungskosten.

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