Cyber-AgentenSchweizer Geheimdienst schickt getarnte Ermittler ins Netz
sifr, sda
27.4.2023 - 14:43
Der Nachrichtendienst des Bundes will künftig mit sogenannten Cyber-Agenten Jagd auf Terroristen und Extremisten machen. Nach derzeitiger Gesetzeslage muss Viola Amherd dabei jede falsche Identität bewilligen.
Keystone-SDA, sifr, sda
27.04.2023, 14:43
SDA
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Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kündigt den Einsatz von Ermittlern mit falscher Identität in den sozialen Netzwerken ein.
Bislang profitierte die Schweiz von der Hilfe entsprechender Agenten ausländischer Dienste.
Die virtuellen Ermittler sollen nachrichtendienstlich relevante Daten suchen.
Im Fokus stehen Terrorismus und Gewaltextremismus.
Der Nachrichtendienst (NDB) hat den Einsatz von virtuellen Agentinnen und Agenten angekündigt. Personen mit falscher Identität sollen in der virtuellen Welt Informationen beschaffen, wie Schweizer Radio SRF am Donnerstag berichtete. Im Visier sind Terrorismus und Gewaltextremismus.
Bereits «in mehreren Fällen» hat der NDB von der Hilfe virtueller Agenten von ausländischen Partnerdiensten profitiert, wie er in einer schriftlichen Antwort an das Radio festhielt, die auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
NDB macht keine Angaben zur Anzahl und zum Zeitplan
Um selber Kapazitäten zu entwickeln und nicht von Partnerdiensten abhängig zu sein, setzt der NDB derzeit ein eigenes Projekt für den Einsatz virtueller Agentinnen und Agenten um. Diese wird er für die operationelle Informationssuche in sozialen Netzwerken einsetzen.
Sie sollen nachrichtendienstlich relevante Daten suchen. «Der NDB macht keine Angaben zur Anzahl der virtuellen Agenten und deren Fähigkeiten oder zum Zeitplan», teilte er weiter mit.
Einsatzregeln entsprechend denen realer Agenten
Der Einsatz virtueller Agentinnen und Agenten unter Tarnidentitäten ist rechtlich gleich geregelt, wie jener realer. So muss nach geltendem Gesetz Verteidigungsministerin Viola Amherd jede falsche Identität bewilligen.
Unterstehen wird auch der Einsatz virtueller Agenten der Aufsicht der Kontrollorgane des Nachrichtendiensts. Das sind insbesondere die unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) und die Geschäftsprüfungsdelegation des eidgenössischen Parlaments.