Gescheitert auch im zweiten AnlaufUri lehnt Stimmrechtsalter 16 erneut ab
sda
26.9.2021 - 14:02
In Uri dürfen 16- und 17-Jährige auch künftig nicht an die Urne. Das Stimmvolk hat sich am Sonntag überraschend deutlich gegen die Senkung des Stimmrechtsalters ausgesprochen – zum zweiten Mal.
Die nötige Verfassungsänderung für das Stimmrechtsalter 16 lehnten die Urnerinnen und Urner mit einem Nein-Stimmenanteil von 68,4 Prozent (8753 Nein zu 4040 Ja) ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 48,9 Prozent, wie die Standeskanzlei mitteilte.
Es war bereits der zweite Anlauf für das Stimmrechtsalter 16 im Kanton Uri. 2009 sagte das Urner Stimmvolk nein zu einer kantonalen Volksinitiative der Juso, die das Stimmrechtsalter 16 forderte. Nun war es der Landrat, der sich für einen stärkeren politischen Einbezug der Jugendlichen ausgesprochen hat.
Nur die SVP war im Kantonsparlament gegen eine Senkung des Stimmrechtsalters. Die Jungen könnten ihre Anliegen anderweitig einbringen, argumentierte sie. Die Mehrheit der Befürworter hingegen erachteten den Schritt als nötig wegen der Alterung der Gesellschaft und da viele Jugendliche Interesse an politischen Fragen zeigten.
Glarus bleibt Ausnahme
Neu in den Genuss des Wahlrechts gekommen wären rund 530 Personen. Die 16 und 17 Jahre alten Urnerinnen und Urner hätten zwar künftig abstimmen und wählen aber nicht in ein Amt gewählt werden dürfen.
Glarus hatte als bisher einziger Kanton das Stimmrechtsalter 16 bereits 2007 eingeführt. Das Stimmrechtsalter 16 wird auch in anderen Kantonen und auf Bundesebene diskutiert. Im Frühling gab die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) grünes Licht, eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung zu erarbeiten.
Kulturförderungsgesetz angenommen
Neben dem Stimmrechtsalter kamen in Uri am Sonntag weitere Geschäfte an die Urne: Das neue Kulturförderungsgesetz, das der heutigen Kulturpolitik des Kantons eine rechtliche Grundlage gibt, wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 62,9 Prozent (7668 Ja zu 4524 Nein) angenommen.
Unbestritten war auch das neue Publikationsgesetz, das regelt, wie der Kanton seine Gesetze veröffentlicht. Es wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 71,9 Prozent (8297 Ja zu 3248 Nein) angenommen.
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