Zürich Velofahrer missachtet Vortritt und stirbt – Trampilotin vor Gericht

Von Jennifer Furer

29.6.2020

Der Unfall ereignete sich am 20. April 2018 in Zürich-Altstetten.
Der Unfall ereignete sich am 20. April 2018 in Zürich-Altstetten.
Keystone

Eine Trampilotin muss sich heute Montag vor dem Bezirksgericht Zürich  verantworten. Laut der Staatsanwaltschaft trägt sie die Schuld am Tod eines Velofahrers – obwohl dieser sich falsch verhalten hat.

Mit 48 Kilometern pro Stunde fährt ein Tram der Linie 2 in Zürich–Altstetten. Die Trampilotin sieht einige Meter vor sich einen Velofahrer, der statt den Radweg die Autofahrspur benutzt.

Laut der Staatsanwaltschaft beobachtet die Trampilotin, dass der Velofahrer einen Schwenker in Richtung Tramgleise macht. Die Trampilotin betätigt darauf weder die Rassel, noch drosselt sie das Tempo, heisst es in der Anklage. Als das Tram sich dem Velofahrer weiter nähert, rasselt die Trampilotin zum ersten Mal und senkt das Tempo um einen Kilometer pro Stunde, heisst es weiter.

Unvermittelt und ohne Zeichenangabe biegt der Velofahrer links ab – und fährt direkt auf die Tramgleise. Das Tram kollidiert frontal mit dem Velofahrer und schleift den Mann mehrere Meter mit. Er stirbt noch am Unfallort.

Noch an Unfallort verstorben

Knapp zwei Jahre nach dem Unfall muss sich die Trampilotin heute Montag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Laut der Staatsanwaltschaft hat sie sich pflichtwidrig verhalten, weil Anzeichen bestanden, dass der Fahrradfahrer sich nicht richtig verhalten wird.

Trotzdem sei die Trampilotin bis zum Notstopp mit gleicher Geschwindigkeit weitergefahren – und dies, obwohl sie aufgrund der Fahrweise des Velofahrers und der Tatsache, dass dieser nicht auf dem Radweg fuhr, von einer gefahrenträchtigen Situation auszugehen hatte. «Entgegen ihrer Wahrnehmung vertraute sie darauf, dass der Fahrradfahrer ihren Vortritt als Tramführerin nicht missachten wird», heisst es in der Anklageschrift.

Weil voraussehbar gewesen sei, dass der Velofahrer sich nicht richtig verhalten werde, hätte die Trampilotin laut der Staatsanwaltschaft deshalb besondere Vorsicht aufwenden und alle möglichen Vorkehrungen, wie das Betätigen der Rassel, aber auch eine relevante Verminderung der Fahrgeschwindigkeit, vornehmen müssen.

Dies habe die Trampilotin jedoch nicht gemacht, was sie aber zur Vermeidung eines möglichen Zusammenstosses hätte machen müssen, so die Anklage. «Bei pflichtgemässem Verhalten wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit somit nicht zu diesen tödlichen Verletzungen beim Fahrradfahrer gekommen.»

Die Staatsanwaltschaft fordert die Bestrafung der Trampilotin mit einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 800 Franken.

«Eine Zumutung»

Duri Beer, Sekretär der Sektion Zürich der Gewerkschaft im Service public VPOD, sagt, dass er den Gerichtsprozess sehr ungewöhnlich findet. «Dass solche schwerwiegende Vorwürfe gegen eine Trampilotin erhoben werden, habe ich in meiner gesamten Karriere noch nie erlebt.»

Zur Person
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Duri Beer ist Gewerkschaftssekretär der Sektion Zürich Stadt und Institutionen bei der Gewerkschaft VPOD.

Für ihn sei die Begründung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar. «Eine Verurteilung wäre ein fatales Signal für die gesamte Branche», sagt Beer. Es würde nämlich bedeuten, dass Trampilotinnen und Trampiloten für das Verhalten anderer verantwortlich gemacht werden und Mitverantwortung dafür tragen. «Das ist eine Zumutung», meint Beer. Ihm werde angst und bange, wenn er an eine Verurteilung denkt. «Dann ist die Ausübung des Berufs nicht mehr möglich.»

Denn es ist laut Beer undenkbar, im dichten Verkehr auf alle Rücksicht zu nehmen. «Es besteht nun einmal das Risiko – besonders in der Stadt Zürich –, dass aufgrund der Platzverhältnisse Unfälle passieren. Jeder steht selbst in der Verantwortung, sich richtig zu verhalten, dass es nicht so weit kommt», so Beer.

Man könne nicht von Trampilotinnen und -piloten erwarten, dass diese das Verhalten anderer adaptieren würden. «Ausser bei Menschen, bei denen eine gewisse Unberechenbarkeit besteht – beispielsweise bei Kindern.»

Frage nach Geschwindigkeitsanpassung

Auch Christian Fankhauser, Vize-Präsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, sagt, dass eine Verurteilung der Trampilotin Folgen für die ganze Branche haben werde. «Die Reisegeschwindigkeit von Trams müsste angepasst werden.»

Zur Person
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Christian Fankhauser ist Vize-Präsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV.

Das würde nicht nur die Reisezeiten verlängern, sondern den Druck auf die Trampilotinnen und -piloten erhöhen, die schon jetzt Schwierigkeiten hätten, den Fahrplan bei extrem dichtem Verkehr einzuhalten.

Zudem sagt auch er, dass Tramnetze sich nicht in einem geschützten Rahmen befinden. «Und selbst wenn die Tramfahrer alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um das Verhalten der anderen Verkehrsakteure zu antizipieren, sollte man die Trägheitskraft einer Tram nicht vergessen», sagt Fankhauser.

Velofahrer sensibilisieren

Ganz anders beurteilt Claudia Bucher, Leiterin Bereich Politik und Kommunikation bei Pro Velo Schweiz, die Situation. Auf die Frage, ob es angemessen sei, die Trampilotin wegen des Todes des Velofahrers vor Gericht zu ziehen, sagt sie: «Ja, wir haben Verständnis dafür.» Denn das Strassenverkehrsgesetz verlangt von allen Verkehrsteilnehmenden, Rücksicht auf die anderen zu nehmen – «gerade dann, wenn sie sich mutmasslich falsch verhalten».

Zur Person
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Claudia Bucher ist Leiterin Bereich Politik und Kommunikation bei Pro Velo Schweiz.

Der Fall bestätige zwei Dinge: «Erstens müssen alle Verkehrsteilnehmenden auf andere Rücksicht nehmen, auch wenn sich diese falsch verhalten», sagt Bucher. Zweitens hätten Führerinnen und Führer von stärkeren, das heisst gefährlicheren Fahrzeugen eine besondere Verantwortung. «Das gilt auch für Velofahrende beispielsweise gegenüber Fussgängerinnen und Fussgängern.»

Eine Verurteilung der Trampilotin würde nichts Grundsätzliches ändern, ist sich Bucher sicher. «Velofahrende haben kein Interesse an Unfällen, da sie besonders verletzlich sind.»

Auch Bucher sagt, dass Velofahrende sich wie alle anderen Vekehrsteilnehmenden an die Regeln halten sollen. «Der Unfall zeigt, wie Fehlverhalten tragisch enden kann. Wir als Verband setzen uns im Rahmen unserer Tätigkeit dafür ein, Velofahrende für sicheres Verhalten zu sensibilisieren und zu schulen.»

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