Vierfachmord Rupperswil Jetzt muss sich ein Polizeioffizier vor Gericht verantworten

Von Jennifer Furer

31.8.2020

Ein Dienstoffizier der Kantonspolizei Aargau muss sich heute Montag vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Grund: Er soll Täterwissen ausgeplaudert haben.

Der Vierfachmord von Rupperswil sucht in der Schweizer Kriminalgeschichte seinesgleichen. Am 21. Dezember 2015 tötete ein damals 33-jähriger Schweizer vier Menschen in ihrem Haus – die 48-jährige Bewohnerin, ihren 19-jährigen Sohn, dessen 21-jährige Freundin und den 13-jährigen Sohn der Bewohnerin. Letzteren hatte der Täter vor der Tötung sexuell missbraucht.

Der Täter wurde inzwischen rechtskräftig verurteilt. Er kassierte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und ihm wurde eine ordentliche Verwahrung auferlegt.

Damit ist das Verbrechen vor der Justiz nicht abgeschlossen. Heute Montag muss sich ein Polizeioffizier der Kantonspolizei Aargau vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Ihm werden die Verletzung des Amtsgeheimnisses und versuchte Anstiftung zum falschen Zeugnis vorgeworfen.

Zu entlastender Aussage bewegen wollen?

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen ihn im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten von Rupperswil Anklage wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und mehrfach versuchter Anstiftung zum falschen Zeugnis erhoben.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Polizeioffizier vor, zwei Personen aus seinem familiären Umfeld geheime Ermittlungserkenntnisse weitergegeben zu haben.

Der Beschuldigte soll zudem versucht haben, eine Person bei einer allfälligen Befragung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu einer für ihn entlastenden Aussage zu bewegen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen und eine Busse von 5'000 Franken.

Die Gerichtsverhandlung beginnt um 13 Uhr und dauert voraussichtlich bis um 18 Uhr. Zu Beginn werden zwei Auskunftspersonen, drei Zeugen sowie der Beschuldigte befragt. Anschliessend erfolgt der Parteivortrag des Beschuldigten.

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