Le Parfait aus Liechtenstein Darum bleibt das Schweizerkreuz drauf

tafi

22.8.2022

Le Parfait wird zwar seit einem Jahr in Liechtenstein hergestellt, darf aber das Schweizerkreuz weiterhin tragen. 
Le Parfait wird zwar seit einem Jahr in Liechtenstein hergestellt, darf aber das Schweizerkreuz weiterhin tragen. 
KEYSTONE

Auf der Tube das Schweizerkreuz, innen aber kein Schweizer Produkt: Hebeln Lebensmittel aus Liechtenstein die Swissness-Vorgaben aus?

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Erfunden in Freiburg, lange in Basel hergestellt und in fast jeder Schweizer Küche zu finden: «Le Parfait» ist vielleicht der schweizerischste aller Brotaufstriche. Mehr als 70 Jahre wurde die Leberwurst-Paste in der Schweiz aus überwiegend Schweizer Zutaten produziert und trug auf der Verpackung das Schweizerkreuz.

Nach dem Verkauf der Marke von Nestlé an die Ospelt-Gruppe wird der Brotaufstrich seit 2021 in Liechtenstein produziert. Das Schweizerkreuz aber ist immer noch da.

Dabei sind die Swissness-Vorgaben für Lebensmittel sehr streng. 80 Prozent der Rohstoffe, bei Milch und Milchprodukten sogar 100 Prozent, müssen aus der Schweiz stammen. Auch der wesentliche Verarbeitungsschritt muss in der Schweiz erfolgen.

Darf «Le Parfait» also immer noch mit einem Schweizerkreuz werben? Geht in Sachen Swissness alles mit rechten Dingen zu?

Das Ländle gilt als Schweiz

«Ja», heisst es beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW. Sprecher Jonathan Fisch bestätigt dem SRF, Le Parfait darf das Schweizerkreuz auf der Verpackung tragen – obwohl die Marke und der Produktionsstandort ins Fürstentum gewechselt sind.

Fisch erklärt, dass die Swissness-Vorgaben streng regeln, wann ein Schweizerkreuz auf eine Verpackung gedruckt werden darf. «Das entsprechende Bundesgesetz heisst «Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel» (HasLV). «Diese Regeln gelten für die Schweiz, aber auch für das Fürstentum Liechtenstein», so Fisch.

Auch Schweizer Kühe dürfen «drüben» grasen

Liechtenstein ist als Zollanschlussgebiet in Sachen Swissness der Schweiz nämlich gleichgestellt. Das Fürstentum hat, wie auch die deutsche Gemeinde Büsingen, einen Sonderstatus. «Naturprodukte und Lebensmittel aus den Zollanschlussgebieten können mit schweizerischen Herkunftsangaben versehen werden», heisst es beim BLW.

Weitere Ausnahmen von den strengen Swissness-Regeln gibt es übrigens in der grenznahen Landwirtschaft. «In der Region Genf dürfen Betriebe, welche auf französischem Gebiet Landwirtschaft betreiben, diese Produkte auch als Schweizer Produkte verkaufen», erklärt BLW-Sprecher Fisch. Auch Schweizer Alpkühe, die sommers grenzüberschreitend grasen, geben am Ende des Tages Schweizer Milch.