Tabak Zigaretten-Werbung soll eingeschränkt werden

SDA

13.8.2019 - 13:10

Neuer Anlauf für Werbeverbote: Die Gesundheitskommission des Ständerates will Zigarettenwerbung in Zeitungen, Zeitschriften und Internet verbieten.
Neuer Anlauf für Werbeverbote: Die Gesundheitskommission des Ständerates will Zigarettenwerbung in Zeitungen, Zeitschriften und Internet verbieten.
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Zigarettenwerbung in der Presse und im Internet soll verboten werden. Das will die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK). Sie versucht einen Kompromiss.

An Werbeverboten war der erste Anlauf für ein neues Tabakproduktegesetz gescheitert: Das Parlament wies das Gesetz 2016 zurück. Beim zweiten Anlauf sah der Bundesrat zunächst auch Werbebeschränkungen vor. Nach Kritik in der Vernehmlassung strich er diese aber.

Gemäss dem Entwurf des Bundesrates soll es in Sachen Werbebeschränkungen beim heutigen Recht bleiben. Heute gilt ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Untersagt ist auch Werbung für Tabakprodukte, die sich speziell an Jugendliche richtet.

Verbot in Presse und Internet

Die Gesundheitskommission des Ständerates schlägt nun einstimmig vor, zusätzlich Tabak-Inserate in Zeitungen und Zeitschriften sowie Werbung im Internet zu verbieten, wie sie am Dienstag mitteilte. Ausserdem soll Tabak-Sponsoring von Anlässen mit internationalem Charakter untersagt werden.

Beides sah auch das 2016 gescheiterte Gesetz vor. Allerdings war damals zusätzlich geplant, auch Plakatwerbung für Tabakprodukte sowie Werbespots im Kino schweizweit zu verbieten. Beides ist in manchen Kantonen bereits heute verboten, in anderen aber erlaubt.

Konform mit WHO-Abkommen

Die SGK schreibt, sie schaffe mit ihren Änderungen die Voraussetzungen zur Ratifizierung der Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Wegen der fehlenden Einschränkungen von Werbung und Sponsoring konnte die Schweiz das Abkommen bisher nicht ratifizieren.

Ein griffiger Kinder- und Jungendschutz sowie die Erfüllung der Mindestanforderungen der Konvention seien für sie oberstes Ziel, schreibt die Kommission. Mit Blick auf die Konvention will die Kommission auch die Verkaufsförderung durch die unentgeltliche Abgabe von Tabakprodukten verbieten. Die Tabakindustrie will sie zur Bekanntgabe der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring verpflichten.

Lex Expo Dubai

Weiter will die SGK ins Gesetz schreiben, dass bei von Bund, Kantonen und Gemeinden organisierten Veranstaltungen und Tätigkeiten kein Sponsoring durch die Tabakindustrie erfolgen darf. Dies beschloss sie mit 10 zu 3 Stimmen.

Vor kurzem war Aussenminister Ignazio Cassis in die Kritik geraten, weil am Schweizer Auftritt an der Expo 2020 in Dubai ein Zigarettenhersteller als Sponsor vorgesehen war. Das Aussendepartement verzichtete schliesslich auf die Gelder des Tabakmultis.

Volksinitiative hängig

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession damit befassen. Die Werbeverbote dürften im Zentrum der Debatte stehen. In der Vernehmlassung hatten sich die SVP und die FDP sowie Wirtschaftsorganisationen gegen weitere Beschränkungen ausgesprochen.

Eine Minderheit der Kommission wiederum will ein Verbot jeglicher Werbung, die Minderjährige erreichen kann. Diese Bestimmung würde das Hauptanliegen der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» erfüllen.

Keine Zigaretten an unter 18-Jährige

Der Verkauf von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Minderjährige soll mit dem neuen Gesetz schweizweit verboten werden. Die Kommission sprach sich ohne Gegenantrag dafür aus. Heute gilt in einigen Kantonen eine Alterslimite von 16 Jahren. Drei Kantone kennen keine Altersgrenze.

Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung von E-Zigaretten und Tabakprodukten wie Snus begrüsst die Kommission. Alle E-Zigaretten – ob nikotinfrei oder nikotinhaltig – sollen dem Tabakproduktegesetz unterstellt werden.

Kein Dampfen in Nichtraucherzonen

Die Verpackungen müssen mit Warnhinweisen versehen sein. E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen, deren Dampf inhaliert wird, unterstehen dem gesetzlichen Schutz vor Passivrauchen: Wo rauchen verboten ist, darf auch nicht gedampft werden. Dem stimmte die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Geht es nach der Ständeratskommission, sollen E-Zigaretten künftig besteuert werden. Mit einer Motion will die SGK den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Da die Thematik nicht Gegenstand der Vernehmlassung gewesen sei, habe sie auf eine Regelung im Gesetz verzichtet, schreibt die Kommission.

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