Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Behörden warnen vor falschen Lehrabschlusszeugnissen

tjb

18.2.2019

Ein Eidgenössisches Fähigkeitzeugnis – beispielsweise als Elektriker – ist ein begehrtes Dokument.
Ein Eidgenössisches Fähigkeitzeugnis – beispielsweise als Elektriker – ist ein begehrtes Dokument.
Symbilbild: Keystone

Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis, das Lehrlinge zum Abschluss erhalten, ist ein begehrtes Dokument. So begehrt, dass sich mit Fälschungen offenbar ein Geschäft machen lässt.

Die Schweizer Berufsbildung hat einen hervorragenden Ruf: Die Lehre mit ihrer Kombination aus Praxisausbildung und Gewerbeschule ist ein Modell, um das die Schweiz von vielen beneidet wird. Zum Schluss erhält jeder Lehrling ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Die Verlockung, ein solches Zeugnis zu fälschen anstatt eine jahrelange Lehre mit Abschlussprüfung zu absolvieren, scheint darum gross zu sein.

Wie «20 Minuten» berichtet, warnt das Dienstleistungszentrum für Berufsbildung und Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) in seinem Newsletter vor gefälschten Lehrabschlusszeugnissen. Es sei unlängst ein Fall aufgetreten, in dem sich eine Person mit einem gefälschten Diplom um eine Stelle beworben habe. Offenbar wurde die Fälschung mithilfe einer ausländischen Website erstellt, die entsprechende Masken anbietet.

Entsprechende Seiten lassen sich leicht finden im Netz. Die Zeitung berichtet von einem amerikanischen Anbieter, bei dem sich für 9,99 Dollar ein EFZ fälschen lässt. Dazu finden sich auch gleich noch Tipps, wie man das Dokument ausdrucken soll. Das Wasserzeichen, das ein Original auszeichnet, fehlt dann allerdings.



Ohnehin macht sich strafbar, wer ein EFZ fälscht, da es sich dabei um einen amtlichen Ausweis handelt. Die Fälschung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich, die Maximalstrafe liegt bei drei Jahren Gefängnis. Und abgesehen von den rechtlichen Folgen dürfte ein Bewerber, der Unterlagen fälscht, chancenlos bleiben, wird er dabei erwischt.

Schwieriger ist der Kampf gegen die Unternehmen, die online das Fälschen von Diplomen ermöglichen. Der Bund müsste dazu ein internationales Rechtshilfegesuch stellen, was in aller Regel sehr aufwendig ist. Zudem betont der beschriebene Anbieter in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass es sich bei den gefälschten Diplomen um Scherzartikel handelt, die juristisch weit entfernt seien von einer Originalurkunde.

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