Kindsmord Gericht verurteilt Frau zu lebenslänglicher Strafe

lp, sda

13.4.2022 - 12:22

Die wegen Kindsmord verurteilte Frau will an das Kantonsgericht Freiburg (im Bild) weiterziehen.
Die wegen Kindsmord verurteilte Frau will an das Kantonsgericht Freiburg (im Bild) weiterziehen.
Keystone/Anthony Anex (Archivbild)

Das Strafgericht des Greyerzbezirks im Kanton Freiburg hat eine 27-jährige Frau wegen Kindsmordes schuldig gesprochen und zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt.

13.4.2022 - 12:22

Eine 27-jährige Frau ist im Kanton Freiburg wegen Kindsmordes schuldig gesprochen worden. Das Strafgericht des Greyerzbezirks verurteilte sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.

Gerichtspräsidentin Frédérique Bütikofer Repond sprach am Mittwoch bei der Verkündigung des Urteils von der «sehr schweren Verantwortung der Angeklagten sowie ihrem Mangel an Empathie».

Das Motiv der Tat sei «abscheulich und sinnlos». Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte bereits an, das Urteil ans Kantonsgericht weiterzuziehen. Die Angeklagte hatte stets ihre Schuld bestritten.

Die Rechtsvertretenden der Eltern des Mädchens zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. Allerdings bleibe die Frustration, dass es nach wie vor keine Erklärung für die Motive des Verbrechens gebe. Die Angehörigen könnten daher erst nach dem vollständigen Abschluss des Gerichtsverfahrens richtig trauern.

Kind im Weg

Die Tat ereignete sich im November 2018 in der Wohnung des Vaters des damals zweijährigen Mädchens in Vuadens FR. Der Vater lebte nach der Trennung von der Kindsmutter mit einer neuen Freundin zusammen. Das Mädchen war für das Wochenende in der Obhut des Vaters.

Die Freundin war einen Teil der Nacht allein mit dem Mädchen zu Hause. Am Morgen fand der Vater das tote Mädchen. Laut Obduktionsbericht war es durch «mechanisches Ersticken» zu Tode gekommen. Dies sei nur durch die Intervention einer Drittperson möglich, kamen die Rechtsmediziner zum Schluss.

Die Präsenz des Kindes habe die Frau an der Verwirklichung ihrer Projekte gehindert, befand die Staatsanwaltschaft.

Die Angeklagte beteuerte während des dreitägigen Prozesses ihre Unschuld und vergoss am Ende Tränen, als sie sagte: «Ich werde mit der Last all dieser Anschuldigungen leben müssen, aber zumindest mit der Leichtigkeit eines reinen Gewissens.»

lp, sda