Freiburg Freispruch für Klimaaktivisten wegen Blockade von Einkaufszentrum

lp, sda

30.11.2022 - 19:42

Ein Klimaaktivist hat eine Hand auf die Fahrbahn geklebt.
Ein Klimaaktivist hat eine Hand auf die Fahrbahn geklebt.
Symbolbild: Sven Hoppe/dpa

Das Freiburger Kantonsgericht hat am Mittwoch in zweiter Instanz 27 Klimaaktivistinnen und -aktivisten freigesprochen. Sie waren erstinstanzlich zu Bussen verurteilt worden, weil sie am Black Friday 2019 den Zugang zu einem Einkaufszentrum in Freiburg blockiert hatten.

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Das Gericht war der Ansicht, dass das blosse Fehlen einer Genehmigung für eine Demonstration und die damit verbundene verstärkte Nutzung des öffentlichen Raums keine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigen könne. Es verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Recht auf freie Meinungsäusserung.

Sieben Klimaaktivisten im Alter von 22 bis 32 Jahren waren erstinstanzlich wegen Nötigung zu einer Busse in der Höhe von 400 Franken verurteilt worden. Begründung: Sie blockierten den Haupteingang des Einkaufszentrums nicht nur mit ihrer blossen Präsenz, sondern sie ketteten sich dort an Einkaufswagen.

Kunden nicht am Einkauf gehindert

Da das Einkaufszentrum aber über mehrere Eingänge verfügt – die Kunden also nicht am Einkaufen gehindert worden waren – kann laut dem Kantonsgericht keine Nötigung im strafrechtlichen Sinne geltend gemacht werden. Die sieben Demonstranten erhielten dennoch eine Geldstrafe in der Höhe von 150 Franken.

Die Bewegungen Extinction Rebellion und Climate Strike zeigten sich in einer Mitteilung erfreut über das Urteil. Mit ihrer Aktion wollten die Aktivistinnen und Aktivisten die Rabattschlacht am Black Friday und den Konsumwahn im Allgemeinen anprangern.