«Fall Hefenhofen»Landwirt drohen wegen Tierquälerei bis zu 6,5 Jahre Freiheitsentzug
hael, sda
1.3.2023 - 08:34
In Arbon TG steht der mutmassliche Pferde-Quäler von Hefenhofen vor Gericht. Auch zwei Metzger und der ehemalige Kantonstierarzt müssen sich verantworten.
01.03.2023, 08:34
01.03.2023, 09:13
SDA
Das Bezirksgericht Arbon TG hat am Mittwoch die Verhandlungen zum so genannten «Fall Hefenhofen» aufgenommen. Hauptbeschuldigter ist ein 54-jähriger Landwirt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, jahrelang seine Tiere vernachlässigt und misshandelt zu haben. Wegen Tierquälerei und anderer Delikte fordert sie 6,5 Jahre Freiheitsentzug.
Der Hof des mutmasslichen Tierquälers war am 7. August 2017 auf behördliche Anordnung hin geräumt worden. In der Anklageschrift schildert der Staatsanwalt die katastrophalen Zustände. Die Tiere wurden demnach auf viel zu kleinen Flächen gehalten. Manche waren völlig verdreckt und unterernährt, konnten teils nicht ins Freie.
Der Landwirt habe auch schon mal seine Tiere aktiv misshandelt. So habe er Pferden etwa Stockschlägen verabreicht, wenn sie nicht in einen Transporter einsteigen wollten.
Verletzten oder sonst gesundheitlich angeschlagenen Tiere habe er die tierärztliche Betreuung vorenthalten, so die Anklage. Der Beschuldigte habe solche Tiere nicht etwa geschont oder sie selbst gepflegt, sondern sie rücksichtslos behandelt, obwohl er gewusst habe, dass sie Schmerzen und Stress erlitten.
«Kümmerer»-Handel
Thema am Bezirksgericht ist auch ein illegaler Fleischhandel. In diesem Zusammenhang stehen zwei Metzger als Mitbeschuldigte vor Gericht. Sie sollen gesundheitlich angeschlagene Ferkel, so genannte Kümmerer, an der Tierarztkontrolle vorbeigeschleust und dem Landwirt verkauft haben. Dieser mästete die Tiere und verkaufte sie dann mit Gewinn der Metzgerei zurück, die das Fleisch in den Handel brachte.
Der Beschuldigte war den Behörden schon lange vor der Hofräumung bekannt. Er ist vorbestraft. Dennoch konnte er jahrelang weiter Tiere halten. Der inzwischen pensionierte Leiter des Thurgauer Veterinäramtes muss sich in diesem Zusammenhang in einem separaten Verfahren verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Versäumnisse bei der Durchsetzung von behördlichen Massnahmen vor. Zudem habe er seine Kontrollbesuche jeweils vorab angemeldet.