Das rät die Polizei Im Notfall Bahnschranke durchbrechen

Silvana Guanziroli

17.1.2019

An einem Bahnübergang in Uster gab es am Mittwoch einen schweren Unfall. Eine S-Bahn raste in ein Auto, das auf einem Bahnübergang stand.
An einem Bahnübergang in Uster gab es am Mittwoch einen schweren Unfall. Eine S-Bahn raste in ein Auto, das auf einem Bahnübergang stand.
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In den vergangenen Tagen sind im Kanton Zürich gleich zwei Autos auf dem Bahnübergang von einem Zug erfasst worden. Die Polizei rät in einem solchen Fall dazu, die Bahnschranke zu durchbrechen.

Kein Autofahrer wünscht sich diese Situation: Der Wagen steht auf dem Bahnübergang, die Schranken haben sich bereits geschlossen und der Zug naht. Gleich zwei Lenker erlebten dieses Szenario diese Woche im Kanton Zürich. In beiden Fällen wurde der Wagen schliesslich vom Zug erfasst und mehrere Meter mitgeschleift. Mit viel Glück wurde niemand schwer verletzt.

In beiden Fällen haben die Betroffenen verzweifelt versucht, den Wagen aus der Gefahrenzone zu bringen – aber nicht so, wie es die Polizei empfiehlt.

Beide Lenker kamen in der Aufregung nicht darauf, die Schranken mit dem Fahrzeug einfach zu durchbrechen. Dieses Vorgehen empfiehlt die Polizei aber im äussersten Notfall. Und tatsächlich sei dies auch gar nicht so schwer, da die Schranken über eine Sollbruchstelle verfügen.

Die SBB hingegen raten zu einem anderen Vorgehen, wie der «Tagesanzeiger» schreibt. Man solle das Fahrzeug sofort verlassen und sich in Sicherheit bringen.

Gemäss Polizei hat das rote Blinklicht am Bahnübergang die gleiche Bedeutung wie ein normales Rotlicht. Sobald es blinkt oder sich die Schranke senkt, muss angehalten werden. Bei Nichtbeachtung droht eine Busse von 250 Franken.

Bilder aus der Schweiz
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