Bundesrat verbietet KirschlorbeerJetzt bangen auch deutsche Heckenschützer um ihren Sichtschutz
Philipp Fischer
29.3.2024
Die Schweiz setzt den beliebten Kirschlorbeer auf die Verbots-Liste. Das ängstigt auch die Deutschen – beim Sichtschutz am Gartenzaun hört in unserem Nachbarland der Spass nämlich schnell auf.
Philipp Fischer
29.03.2024, 23:10
Philipp Fischer
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Bundesrat verbietet den Kirschlorbeer.
Das besorgt auch Liebhaber des Gewächses in Deutschland.
Dort ist der buschige Sichtschutz an der Zaungrenze ganz besonders beliebt.
Eigentlich ist es ja nur eine Randnotiz: Der Bundesrat verbietet den Kirschlorbeer. Auch andere Neophyten wie der Schmetterlingsstrauch, der Blauglockenbaum und 28 weitere Arten dürfen vom kommenden 1. September an weder verkauft, verschenkt noch importiert werden. Aber Letztere kennen hierzulande eh nur die wenigsten. Anders verhält es sich mit dem Kirschlorbeer.
Die Verbote sollen verhindern, dass sich invasive und gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt ausbreiten und Schäden anrichten. Der Kirschlorbeer stammt ursprünglich aus Südosteuropa und Vorderasien. Er kann sich leicht unkontrolliert ausbreiten, zu einer Verdrängung einheimischer Pflanzenarten führen und die ökologische Vielfalt gefährden. Unter Naturfreunden ist der Kirschlorbeer nicht gerne gesehen: «Zwar finden im dichten Wuchs einige Vögel Schutz, Amseln und Drosseln fressen sogar seine Beeren, jedoch tragen die ausgeschiedenen, giftigen Samen zur Verbreitung der aus der Türkei stammenden Pflanze bei», so der «NABU» Berlin auf seiner Internetseite.
Mein Haus, mein Auto, meine Hecke
Der Entscheid des Bundesrats hat Wellen geschlagen – bis zu unseren Nachbarn nach Deutschland. Die Einschränkung in der Freisetzungsverordnung wird dort ganz genau beäugt. Gerade in Deutschland schaut man nämlich mit Inbrunst auf seine Hecke, man hegt und pflegt sie. Eine blickdichte Hecke gilt als makellos. Nicht wenige sehen sie sogar als Statussymbol.
Wer durch deutsche Vorstädte oder Neubaugebiete flaniert, mag von der akkuraten Abgrenzung vom Nachbarn fasziniert – vielleicht aber auch verstört sein. In steter Regelmässigkeit wechseln sich penibel gestutzte Thujen-Hecke mit Gabionenwänden ab, die bis an den oberen Rand säuberlich mit Steinen gefüllt sind. Und auch der Kirchlorbeer zählt zu den bevorzugten Varianten der Abschottung. Sein kräftiger und breiter Wuchs hält – gärtnerisch geschmacklos und ökologisch wertlos – die Blicke argwöhnischer Nachbarn zuverlässig ab. Dabei ist der Kirschlorbeer ökologisch ähnlich wertvoll wie eine Betonmauer.
Besorgten Heckenliebhabern mag der Entscheid in der Schweiz deshalb nicht ganz grün sein. So fragt die «Berliner Morgenpost» folgerichtig, ob das Kirschlorbeer-Verbot auch ein «Vorbild für Deutschland» sein könne. Die Verbannung der buschigen, immergrünen Pflanze käme für einige teutonische Heckenliebhaber wohl einem Dolchstoss in der Sichtschutz-Wahl gleich. Nicht auszudenken, was ein «Lockdown» des Kirschlorbeer in Deutschland auslösen könnte.
Vielleicht wären «Spaziergänge» durch Neubausiedlungen und Vorstädte wieder an der Tagesordnung. Ziviler Ungehorsam könnte in parabiologischen Pflanzaktionen bei Nacht und Nebel führen. Und der Kirschlorbeer-Albtraum der Regierung: Hecken-Wutbürger ziehen mit Kirschlorbeerzweigen bewaffnet vor den Bundestag – Erstürmung des Parlaments nicht ausgeschlossen.
Wie wahrscheinlich ist ein Kirschlorbeer-Verbot in Deutschland?
Die Unionsliste invasiver Arten führt in Deutschland zahlreiche Pflanzen auf, für die EU-weite Besitz- und Vermarktungsverbote gelten. Der Kirschlorbeer steht aktuell jedoch noch nicht auf dieser Liste. Vom Bundesamt für Naturschutz werden sie trotzdem als potenziell invasiv eingestuft.
Für Erleichterung und Entwarnung bei Kirschlorbeer-Anhängern dürfte eine Anfrage des Portals MyHomebook.de beim Bundesamt für Naturschutz sorgen: «Hieraus lassen sich aktuell keine Besitz- und Vermarktungsverbote ableiten», heisst es von offizieller Seite. Lediglich bei einem Auftreten in freier Natur müsse jedoch geprüft werden, inwieweit andere Pflanzen gefährdet sein könnten.