Das Waadtländer Kantonsgericht hat am Donnerstag den Freispruch für zwölf Klimaaktivisten aufgehoben. In zweiter Instanz wurden sie zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt, weil sie in einer Filiale der Credit Suisse Tennis gespielt hatten.
Im Gegensatz zur ersten Instanz entschied das Kantonsgericht, dass die zwölf Aktivistinnen und Aktivisten nicht aus Gründen eines «rechtfertigenden Notstandes» heraus gehandelt hätten. Ihr Tennisspiel in den Räumlichkeiten der Credit Suisse in Lausanne im November 2018, mit dem die Investitionen der Bank in fossile Brennstoffe angeprangert werden sollten, sei nicht geeignet gewesen, die Treibhausgasemissionen einzudämmen oder zu reduzieren, kommt das Gericht zum Schluss. In der Schweiz gebe es andere, insbesondere politische Mittel, um gegen die globale Erwärmung zu kämpfen.
Im Übrigen seien die Behauptungen der Aktivisten nicht zutreffend, dass die Behörden in der Schweiz gegenüber der Klimaerwämung tatenlos blieben, fügte das Gericht hinzu und nannte als Beispiel das am Mittwoch im eidgenössischen Parlament zum Abschluss gebrachte CO2-Gesetz. Eine Sanktion der illegalen Aktion sei nötig. Die zwölf jungen Leute, mehrheitlich Studenten, wurden zu bedingten Geldstrafen sowie zu Bussen zwischen 100 und 150 Franken verurteilt.
Gesetze respektieren
Der Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier zeigte sich durch und durch zufrieden mit dem Ausgang der Berufungsverhandlung, auch wenn die Strafen leicht unterhalb der von ihm geforderten Höhe ausfielen. Für ihn ist das Urteil als Sieg zu werten.
Cottier hatte den Fall im Januar nach dem unerwarteten Freispruch der Aktivisten vor dem Bezirksgericht Lausanne übernommen. Er legte Rekurs gegen das erstinstanzliche Urteil ein und argumentierte, dass ein Gericht nicht für die Behandlung von Klimaproblemen zuständig sei, sondern für die Anwendung der Gesetze. Die Sache der Klimaaktivisten sei wichtig, es sei aber besser, diese so zu verteidigen, dass das Gesetz respektiert werde.
Jugend nicht gehört
Diese strikte Auslegung des Gesetzes durch die Staatsanwaltschaft und das Kantonsgericht empörte die Klimaaktivisten. Dies sei ein gestreckter Mittelfinger an die Jugend, sagte einer von ihnen beim Verlassen des Gerichtssaals. Er warf der Justiz vor, es nicht gewagt zu haben, das Recht weiter zu entwickeln.
Eine der Anwältinnen der Aktivisten bedauerte, dass das Berufungsgericht es vorgezogen habe, die Interessen des Finanzplatzes zum Nachteil künftiger Generationen zu verteidigen. «Die Justiz hört diese Jugendlichen nicht und treibt sie noch mehr in die Verzweiflung», sagte die Verteidigerin Marie-Pomme Moinat.
Weiterzug ans Bundesgericht
Die Aktivisten waren von zwölf Anwältinnen und Anwälten verteidigt worden, die unentgeltlich arbeiteten. Sie hatten den rechtfertigenden Notstand geltend gemacht und beantragt, das Gesetz an den klimatischen Notstand anzupassen.
Die Verteidiger hatten bereits angekündigt, dass sie im Falle einer Niederlage vor das Bundesgericht und möglicherweise vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen werden.
In erster Instanz vor dem Bezirksgericht Lausanne waren die Aktivisten am 13. Januar überraschend freigesprochen worden. Der Gerichtspräsident und Einzelrichter Philippe Colelough hatte die Auffassung vertreten, dass die Aktivisten aus Gründen eines rechtfertigenden Notstandes gehandelt hätten. Er befand, dass ihr Vorgehen angesichts der Klimakatastrophe «notwendig und angemessen» gewesen sei. Der rechtfertigende Notstand ist eine Bestimmung im Strafgesetzbuch, die unter bestimmten Voraussetzungen illegale Handlungen rechtfertigt.
Dieses Urteil hatte ein grosses Echo ausgelöst. Es war das erste in der Schweiz und eines der wenigen in der Welt, das einen Notstand in Bezug auf die Klimaerwärmung anerkannte. In nächster Zeit werden weitere, ähnliche Klimaprozesse in der Schweiz erwartet.
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