Prozess Prozess wegen tödlicher Faustschläge

SDA

16.4.2019 - 16:07

Die beiden Angeklagten wurden mit Fussfesseln und von bewaffneten Polizeiangehörigen begleitet ins Strafgericht gebracht. Die fünfköpfige Kammer wird ihr Urteil voraussichtlich am Donnerstag bekanntgeben.
Die beiden Angeklagten wurden mit Fussfesseln und von bewaffneten Polizeiangehörigen begleitet ins Strafgericht gebracht. Die fünfköpfige Kammer wird ihr Urteil voraussichtlich am Donnerstag bekanntgeben.
Source: Roger Lange, Keystone-SDA

Heftige Faustschläge haben im vergangenen Sommer am Basler Rheinbord einen 41-jährigen Portugiesen das Leben gekostet. Deswegen stehen seit Dienstag ein heute 29-jähriger Slowene und ein heute 19-jähriger Spanier vor dem Strafgericht.

Beiden wirft die Anklage vorsätzliche Tötung vor: Der ältere, der mutmassliche Haupttäter, vermisste an jenem Juliabend sein Mobiltelefon und hielt das Opfer, das kurz neben ihm gesessen hatte, für den Dieb. Als er den Mann in der Nähe antraf, schrie er ihn an und schlug mehrmals zu. Der Jüngere solidarisierte sich spontan und schlug ebenfalls zu.

Zum Verhandlungsbeginn zweifelte der Verteidiger an der Schuldfähigkeit des Haupttäters und forderte, den Fall auszustellen für ein Gutachten. Sein Mandant sei mit Testosteron behandelt worden, was Aggressionen auslösen könne. Das Gericht wollte diese Frage jedoch nicht vorab klären, sondern bei der Urteilsberatung.

Aggressionen

Der 29-Jährige gab bei der Befragung an, wegen massiven Übergewichts und schwerer gesundheitlicher Probleme selber auf die Behandlung mit Testosteron gestossen zu sein. Verschrieben habe es ihm dann sein Psychiater. Tatsächlich habe er damit erstmals stark abnehmen können, jedoch auch mentale Veränderungen feststellen müssen.

Der Gefängnisarzt – der Angeklagte sitzt im vorzeitigen Strafvollzug – erläuterte mögliche Wechselwirkungen von Testosteron, einem ADHS-Medikament sowie von einem sehr starken Schmerzmittel. Alle drei Medikamente, die der Angeklagte nahm, könnten Aggressionen auslösen. Dazu kam Alkohol- sowie Kokainkonsum.

Der Hauptangeklagte sagte, er könne sich sein damaliges Verhalten nicht erklären; er habe zuvor nie eine tätliche Auseinandersetzung gehabt. «So kenne ich mich gar nicht.» Eine bedingte Vorstrafe erklärte er mit Verkehrsdelikten und einer nicht als solche gemeinten Morddrohung gegen die intrigante Mutter einer Ex-Freundin.

Erinnerungslücken

Er bestritt, nach wiederholten Schlägen an den Kopf das bewusstlose und 59 Kilo leichte Opfer hochgehoben und auf den Boden fallen gelassen zu haben. Er habe den Mann nur angehoben, um in dessen Taschen nach seinem Telefon zu suchen. Zwei vor Gericht befragte Zeugen konnten den Tathergang aus zeitlicher Distanz wenig erhellen; einer wollte ein zweimaliges Anheben des Opfers gesehen haben.

Der Hauptangeklagte erklärte, er habe auf dem Handy einen Tage davor geschriebenen, aber nicht abgeschickten Abschiedsbrief an seine Schwester gespeichert gehabt. Wegen schwerstem Bluthochdruck habe er zeitweise gefürchtet, nicht mehr lange zu leben. Er habe gewollt, dass auf gar keinen Fall jemand diesen Brief lese, insbesondere nicht seine Familie.

Haupttäter mit Kollegen verwechselt

Der Nebenangeklagte bereute vor Gericht seinen Faustschlag an den Kopf des Opfers. Er habe damals unter Alkohol und im Halbdunkel den Haupttäter mit einem Kollegen verwechselt und darum diesem beistehen wollen. Nach seinem Schlag sei er von Kollegen vom Tatort weggezogen worden. Das Opfer starb wenig später im Spital.

Der nicht vorbestrafte heute 19-Jährige gab an, in Argentinien geboren und in Spanien vom Stiefvater verprügelt worden zu sein, bevor er mit 13 Jahren in die Schweiz gekommen sei. Er sei hier nicht gleich zurecht gekommen, habe zeitweise in einem Heim gelebt und auch eine Therapie gemacht wegen Aggressionen.

Obwohl zur Tatzeit sehr viele Menschen am Rheinbord den Sommerabend genossen, führte erst eine Belohnung von 10'000 Franken knapp zwei Monate nach der Tat zur Ermittlung des Hauptangeklagten. Der Prozess vor der Fünferkammer des Strafgerichts ist nun auf zweieinhalb Tage angesetzt. Das Urteil dürfte am Donnerstag bekanntgegeben werden.

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