Unzurechnungsfähig Schütze von Daillon soll in Therapie

SDA

27.8.2018 - 19:12

Der Mann, der Anfang 2013 in Daillon VS drei Frauen erschossen und zwei Männer mit Schüssen verletzt hat, ist nach Ansicht von Anklage und Verteidigung unzurechnungsfähig.
Der Mann, der Anfang 2013 in Daillon VS drei Frauen erschossen und zwei Männer mit Schüssen verletzt hat, ist nach Ansicht von Anklage und Verteidigung unzurechnungsfähig.
Source: KEYSTONE/VALENTIN FLAURAUD

Der Mann, der Anfang 2013 in Daillon VS drei Frauen erschossen und zwei Männer verletzt haben soll, ist nach Auffassung von Anklage und Verteidigung unzurechnungsfähig. Für ihn wird eine therapeutische Massnahme gefordert.

Der zur Tatzeit 33-jährige Mann schoss am 2. Januar 2013 mit einem Armee-Karabiner und einer Schrotflinte rund 30 Mal im 400-Einwohner-Dorf Daillon oberhalb von Sitten um sich. Er eröffnete das Feuer auf mehrere Personen, zuerst vom Fenster seiner Wohnung aus und danach auf offener Strasse.

Gutachten attestieren Krankheit

Drei Frauen wurden getötet und zwei Männer verletzt, darunter der Onkel des Schützen. Zwei Gutachten waren zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte an paranoider Schizophrenie leide und unzurechnungsfähig sei. Ein Gutachten verlangt eine Verwahrung des Mannes, das zweite eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung.

Der Schütze sagte dem Bezirksgericht Hérens-Conthey bei Prozessbeginn am Montag, er könne sich zwar erinnern, in die Luft geschossen zu haben. Aber er erinnere sich nicht, auf wen auch immer gezielt zu haben. Die Staatsanwältin sprach dennoch von einem kaltblütig und ohne Skrupel begangenen Mord.

Innert Minuten 30 Patronen

Der Angeklagte habe sich an einem Onkel rächen wollen, der ihn nach seiner Geburt eingesperrt habe, sagte die Staatsanwältin. Er habe innerhalb weniger Minuten dreissig Patronen verschossen. Dabei habe er drei Frauen getötet und weitere Menschen zu töten versucht.

Dies solle das Gericht festhalten, auch wenn der Angeklagte gemäss den Gutachten als nicht zurechnungsfähig anzusehen sei, forderte sie. Die Opfer und ihre Angehörigen müssten sagen können, dass der Beschuldigte die Taten begangen habe.

Für die Vorwürfe gebe es Beweise, führte die Staatsanwältin aus. Es seien Aussagen von Augenzeugen und Anrufe von Dorfbewohnern bei der Polizei. Auch habe der Angeklagte DNA-Spuren auf den benutzten Waffen hinterlassen und es lägen gerichtsmedizinische Berichte vor.

Der Täter befindet sich bereits in einer Behandlung. Diese scheine Früchte zu tragen, sagte die Staatsanwältin. Sie plädierte für eine Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung.

"Wie verteidigen?"

"Wie den Unverteidigbaren verteidigen", fragte die Verteidigerin. An der Krankheit des Beschuldigten gebe es keine Zweifel. Im Laufe der Zeit hätten sich die Symptome verschärft. Der Mann habe sich zunehmend abgekapselt.

Er sei überzeugt davon, ein gestohlenes Kind zu sein, und ebenso sicher, nichts getan zu haben, sagte sie dem Gericht. Ihn von dieser Überzeugung abzubringen, sei nicht möglich. Die Verteidigung unterstützte den Antrag der Anklage, verlangte aber die Abweisung der Forderungen der Zivilkläger. Der Beschuldigte sei mittellos.

Die Anwälte der Opfer und Angehörigen, die als Zivilparteien auftraten, kritisierten diesen Antrag scharf. Insgesamt 17 Opfer verlangen zwischen 30'000 und 90'000 Franken als Genugtuung.

Urteil am Donnerstag

Die Familien seien nach wie vor in Trauer, sagte ein Rechtsvertreter der Angehörigen. Auf ein Eingeständnis, eine Entschuldigung oder eine Geste des Bedauerns dürften sie nicht zählen können. Eine Anwältin warf die Frage auf, wie den Familien die Unzurechnungsfähigkeit des Täters erklärt werden könne.

Ein weiterer Opfer-Anwalt beantragte, eine Zurechnungsfähigkeit wenigstens zum Teil anzuerkennen und so eine Verurteilung möglich zu machen: "Die Opfer verlangen keine Rache, aber Rechtsprechung." Sollte das Gericht auf Unzurechnungsfähigkeit erkennen, müsse der Mann verwahrt werden, forderte der Anwalt namens aller Zivilparteien.

Das Urteil wird am kommenden Donnerstag eröffnet.

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