Bei Migros Unschuldige Kundin als Ladendiebin abgestempelt

tasc

20.1.2020

Eine Studentin wollte die Einkäufe für sich und ihre Wohngemeinschaft separat bezahlen. Dafür erhielt sie bei Migros ein zehnjähriges Hausverbot. Die junge Frau wurde des Ladendiebstahls verdächtigt. Fälschlicherweise!

Mehrfach schon hat eine Studentin in der Migros-Filiale Neumarkt in St. Gallen eingekauft. Der Supermarkt ist mehr oder weniger ihr Stammladen. Vergangenen Freitag war sie wieder bei Migros. Die junge Frau hatte Bananen, Gemüsebouillon, Zucchetti und anderes mehr für sich und ihre Wohngemeinschaft im Einkaufswagen. Die Produkte für ihre WG hatte sie bereits mit einem Scanning-Gerät erfasst. Was für sie persönlich bestimmt war, wollte sie an einer anderen Self-Scanning-Station separat erfassen und mit einer anderen Karte bezahlen. Doch so weit wie sonst üblich kam sie diesmal nicht. Als sie den ersten Einkauf abgeschlossen hatte, forderte das Gerät sie auf, sich für eine Stichprobenkontrolle beim Personal zu melden.

Wie unter anderem der «Tagesanzeiger» berichtet, wurde die Kontrolle für die Studentin zur «Tortur». Ein Ladendetektiv und der Filialleiter hatten die Kundin dazu aufgefordert, zwei Dokumente zu unterschreiben. «In einem musste ich bestätigen, dass ich geklaut hatte – was nicht stimmt –, und im Weiteren ging es um ein zehnjähriges Hausverbot sowie eine Busse von 200 Franken», erzählt die Studentin. Da sie mit den geleisteten Unterschriften die Filiale hätte verlassen können, willigte sie ein. Doch dieser «Deal» blieb faul.

Der Studentin wurde zum «Verhängnis», dass bei ihr mit einem früheren Video aus dem Dezember vergangenen Jahres bereits Ladendiebstahl vermutet wurde. Doch dieser «Vorwurf» erwies sich als falsch.

Die Studentin konnte anhand ihres Smartphones und der Migros-App ihre gesamten Einkäufe belegen. Die Anwendung listete auf, dass sie im Dezember 2019 innerhalb von zehn Minuten zwei verschiedene Einkäufe bezahlt hatte. Möglicherweise hatte das Video aber nur einen Bezahlvorgang erfasst.

Inzwischen wurde der Sachverhalt weitestgehend aufgeklärt. Migros teilte «grosses Bedauern» über den Vorfall mit und entschuldigt sich bei der betroffenen Kundin. Das Hausverbot gilt nicht. Auch die Studentin habe sich wieder beruhigt, hiess es. Zuvor klang ihr Urteil ungleich härter. Die Kundin: «Ich empfinde es als eine Frechheit, so behandelt und kriminalisiert zu werden.»

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