Der als «Emir von Winterthur» bekannt gewordene Hauptangeklagte hat sich in seiner Befragung vor dem Bundesstrafgericht reuig gezeigt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, ins Kriegsgebiet in Syrien gereist zu sein und Personen angeworben zu haben.
Der heute 34-Jährige gab vor dem Bundesstrafgericht zu, etwa in der Zeit zwischen 2012 und 2014 das Gedankengut der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geteilt zu haben. Damit habe er jedoch abgeschlossen. Mit den Leuten von damals habe er nichts mehr zu tun. Das sei der grösste Fehler seines Lebens gewesen.
Zu seinen persönlichen Verhältnissen wollte der Angeklagte nichts sagen. Er begründete dies damit, dass er und seine Familie wegen des medialen Echos grosse Probleme gehabt hätten.
Aus den dennoch vom vorsitzenden Richter gestellten Fragen ging jedoch hervor, dass der Angeklagte und seine Familie von der Sozialhilfe leben und er Schulden hat. Der 34-Jährige wurde 2016 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.
Keine Aussagen wollte der Angeklagte zudem zu seiner zweiten Frau machen, mit welcher er gemäss Gericht nach islamischem Recht verheiratet ist und mit der er eine Tochter hat. Der Angeklagte ist auch offiziell verheiratet. Aus dieser Ehe hat er ebenfalls eine Tochter.
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