EU EU-Urheberrecht definitiv beschlossen — was bedeutet das für die Schweiz?

SDA

15.4.2019 - 11:46

Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu. Droht der Schweiz nun die Zensur?

Damit ist der Weg für die Reform nun frei. Zuvor hatte bereits das EU-Parlament zugestimmt. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Nachdem es vor allem in Deutschland heftigen Protest gegen Teile der Reform gab, betonte die deutsche Regierung zuletzt, Upload-Filter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Bis zum Sonntagabend arbeiteten mehrere Ministerien an einer Zusatzerklärung für die Abstimmung, in der dieses Ziel festgehalten wird.

Veraltetes Urheberrecht anpassen

Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen hatte das Europaparlament Ende März gebilligt.

Die Zustimmung der EU-Staaten vom Montag ist nun der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann. Im Februar hatten die Länder der Reform schon einmal zugestimmt.

Auch die deutsche Regierung votierte mit Ja. Hätte Deutschland sich am Montag enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.

Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heisst, war vor allem in Deutschland gross. Die Kritiker wenden ein, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.

Zensur versus faire Lizenzierung

Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen.

Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.

Schweizer Recht in Revision

Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, wird das neue EU-Urheberrecht hierzulande nicht gelten – theoretisch. Denn es ist kaum davon auszugehen, dass grosse internationale Unternehmen die von der EU verlangten Uploadfilter entwickeln, diese aber nicht für die Schweiz anwenden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Schweiz wie die übrigen EU-Länder behandelt wird.

Das Schweizer Urheberrecht ist zudem ebenfalls in Revision. Doch Anfang März hatte der Ständerat die Vorlage zurück an die dafür zuständige Kommission geschickt mit dem Auftrag, ihre Entscheide zu überprüfen und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu berücksichtigen. Die Ständeratskommission hat deshalb Anhörungen durchgeführt, aber noch keine Entscheide gefällt.

Grund dafür ist eine umstrittene Ergänzung, welche die zuständige Kommission angebracht hatte: Sie will eine Entschädigungsregelung einführen, ähnlich wie es die EU unter dem Begriff Leistungsschutzrecht machen will.

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