Corona-Hilfen Über 200 Firmen könnten trotz Verbot Dividenden ausgezahlt haben

SDA/gbi

7.9.2021 - 01:30

Dürfte an Regelverstossen keine Freude haben: Finanzminister Ueli Maurer. 
Dürfte an Regelverstossen keine Freude haben: Finanzminister Ueli Maurer. 
Bild: EPA/Christian Bruna

Wenn Unternehmen von Corona-Hilfen des Bundes profitieren, dürfen sie keine Dividende ausschütten. 219 Betriebe könnten das dennoch getan haben, vermutet die Eidgenössische Finanzkontrolle. 

7.9.2021 - 01:30

Wie werden die verschiedenen Corona-Wirtschaftshilfen für die Wirtschaft umgesetzt? Das überprüft die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) seit Beginn der Pandemie. Ihre neueste Analyse zeigt: Im ersten Quartal 2021 haben 219 Unternehmen Dividendenzahlungen angemeldet. Eine Zahlung würde gegen das Verbot von Dividendenausschüttungen verstossen.

Die Unternehmen mit einem zugesagten Bürgschaftsvolumen von rund 50 Millionen Franken meldeten demnach Dividendenzahlungen in Höhe von insgesamt 43,12 Millionen Franken an. Laut der EFK war das in Einzelfällen bis zum zehnfachen Betrag der jeweils zugesagten Solidarbürgschaft.

Insgesamt überprüfte die EFK über 125'000 Datensätze mit einem Bürgschaftsvolumen von 14,55 Milliarden Franken, wie den am Montag publizierten Dokumenten zu entnehmen ist. Die potenziell fehlbaren Unternehmen seien dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zur Abklärung gemeldet worden. Per Anfang Mai reichte der Bund dem Papier zufolge zwanzig Strafanzeigen mit einem Kreditvolumen von rund 5 Millionen Franken wegen missbräuchlicher Kreditverwendung ein.

Gefahr von Doppelzahlungen

Die EFK nahm auch die Corona-Kurzarbeitsentschädigungen unter die Lupe. Insgesamt analysierte die Kontrollbehörde von März 2020 bis März 2021 über 1,1 Millionen Zahlungen an knapp 160'000 Unternehmen im Umfang von rund 11 Milliarden Franken.

Dabei zeigte sich gemäss Unterlagen, dass knapp 2500 Unternehmen Kurzarbeitsentschädigungen bezogen, während sie sich gemäss Vermerk im Handelsregister in einem Konkurs- oder Liquidationsverfahren befanden. Weitere rund 2700 Betriebe befanden sich in einer Fusionsphase, was das Risiko doppelter Abgeltungen erhöhte.

Zudem stellte die EFK fest, dass die dreimonatige Frist für die rückwirkende Einreichung der Abrechnung durch die Arbeitgeber teilweise nicht eingehalten wurde. Sie empfiehlt dem Seco deshalb, in dieser Hinsicht härter durchzugreifen.

Schliesslich analysierten die Finanzkontrolleure die Auszahlung von Corona-Erwerbsersatzentschädigungen. Strafanzeigen gingen aus den bisherigen Abklärungen der Auffälligkeiten keine hervor.

Missbrauch «kein Massenphänomen»

Die EFK erkannte bereits im Frühling 2020 «Hinweise auf Missbrauch» von wegen der Corona-Pandemie ausbezahlten Hilfsgeldern und Solidarbürgschaften. Solche Auffälligkeiten seien aber «kein Massenphänomen».

In ihrem dritten Zwischenbericht im September 2020 bestätigte die Finanzkontrolle diese Einschätzung. Nach einem genaueren Augenschein in fünf Kantonen forderte die Behörde im November 2020 dann aber «mehr Kontrollen» bei der Gewährung von Kurzarbeitsentschädigungen.

SDA/gbi