Landwirtschaft Weniger Kollisionen mit Nutztieren und Zügen auf Bahnstrecken

trm, sda

2.3.2022 - 15:02

Kühe weiden in der Nähe eines Bahngleises in Broc FR. Zäune sollten in Gleisnähe gut kontrolliert werden, um Kollisionen von Bahn und Vieh zu vermeiden, wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) schreibt. (Archivbild)
Kühe weiden in der Nähe eines Bahngleises in Broc FR. Zäune sollten in Gleisnähe gut kontrolliert werden, um Kollisionen von Bahn und Vieh zu vermeiden, wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) schreibt. (Archivbild)
Keystone

Kollisionen von Nutztieren und Zügen haben deutlich abgenommen. 2021 kam es auf dem Netz des SBB zu vier Zusammenstössen mit Kühen oder Pferden sowie zu einer Kollision mit Kleinvieh. Im Vorjahr gab es drei Mal mehr Vorfälle mit Grossvieh.

2.3.2022 - 15:02

30 Mal wurde im Jahr 2021 zudem die Sichtung von Nutztieren auf den Gleisen gemeldet, wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) am Mittwoch mitteilte. In diesen Fällen habe der Lokführer jeweils eine Notbremsung machen müssen oder es habe zu einer «Fahrt auf Sicht» geführt, was mit betrieblichen Behinderungen und Verspätungen für die Reisenden verbunden sei.

In den letzten zehn Jahren kam es im Durchschnitt pro Jahr zu 8,1 Kollisionen mit Grossvieh und 3,5 Kollisionen mit Kleinvieh, wie es weiter hiess. 43,5 Mal pro Jahr wurden Nutztiere auf den Gleisen gesichtet.

2021 wurden 140 Mal Nutztiere in Gleisnähe gemeldet, im Vorjahr waren es 111 und im Durchschnitt der letzten 10 Jahre 91,5 Meldungen jährlich. Hier stellten die SBB über die vergangenen Jahre eine deutliche Zunahme fest, so die BUL weiter.

Auch andere Bahngesellschaften verzeichneten Ereignisse mit Nutztieren. So meldete die BLS in den vergangenen fünf Jahren mindestens eine Kollision pro Jahr. Die Rhätische Bahn verzeichnete laut BUL im vergangenen Jahr acht Ereignisse im Zusammenhang mit Nutztieren.

Die Kollision mit einem grösseren Tier sei mit Risiken für den Bahnbetrieb verbunden und könne letztlich bei Extremereignissen auch Menschen gefährden. Laut BUL haften Tierhalter und Tierhalterinnen für die Schäden, welche ihre Tiere anrichten.

Zaunanlagen sollten darum stets korrekt und stabil montiert sowie den geweideten Tierarten in Ausführung und Höhe angepasst werden. Eine regelmässige Kontrolle soll zudem sicherstellen, dass der Zaun ordnungsgemäss funktioniert.

trm, sda