Asylsuchende Berner Koch-Lehrling muss die Schweiz verlassen

hn, sda

4.2.2021 - 14:46

Der Berner Regierungsrat Philippe Müller sieht keinen Handlungsspielraum, damit ein junger Afghane mit negativem Asylentscheid seine Kochlehre in der Schweiz abschliessen kann. (Archivbild)
Der Berner Regierungsrat Philippe Müller sieht keinen Handlungsspielraum, damit ein junger Afghane mit negativem Asylentscheid seine Kochlehre in der Schweiz abschliessen kann. (Archivbild)
Keystone

Obwohl er derzeit eine Lehre als Koch absolviert, muss ein junger Asylbewerber die Schweiz verlassen. Die bernische Sicherheitsdirektion sieht keinen Handlungsspielraum.

Das Staatssekretariat für Migration wies das Asylgesuch des jungen Mannes aus der Region Bern ab. Der Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt und ist rechtskräftig, wie die kantonale Sicherheitsdirektion (SID) am Donnerstag mitteilte.

Die Zuständigkeit liege in solchen Fällen beim Bund, schreibt die SID in ihrer Mitteilung weiter. Der Regierungsrat müsse den Bundesentscheid korrekt umsetzen. Spielraum sei nicht vorhanden.

Lehrmeister setzt sich ein

Die SID reagiert damit auf Kritik am Umgang mit Lehrlingen mit negativem Asylentscheid. In einem Schreiben an den Regierungsrat hatte sich der Arbeitgeber für ein Bleiberecht des Mannes eingesetzt, damit dieser seine Lehre beenden kann. Auch eine von mehreren tausend Personen unterzeichnete Online-Petition zugunsten des jungen Afghanen wurde eingereicht.

Der Kanton sieht indessen keine Möglichkeit, dass der junge Mann in der Schweiz bleiben und seine Lehre beenden kann. Der Bund lasse einzig eine Verlängerung des Aufenthalts um sechs Monate zu, um die Lehrabschlussprüfung zu machen. Im Fall des jungen Afghanen greift diese Lösung nicht. Er begann seine Lehre erst im vergangenen Sommer.

Schliesslich gäbe es auch noch die Möglichkeit eines Härtefall-Gesuchs, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Doch auch darüber entscheidet laut SID der Bund und nicht der Kanton.

Die Hürden für ein Härtefall-Gesuch sind hoch. So muss sich die gesuchstellende Person gemäss Bundespraxis mindestens 10 Jahre in der Schweiz an einem bekannten Ort aufgehalten haben. Weiter werden auch der Gesundheitszustand und die familiäre Situation angeschaut. Nicht relevant bei der Beurteilung seien hingegen persönliche Eigenschaften wie Arbeitsmotivation, Freundlichkeit oder Hilfsbereitschaft, hält die SID fest.

Seit Längerem Politthema – SP übt Kritik

Dass Lehrlinge mit einem negativen Asylentscheid bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben können, ist seit längerem ein Thema auf dem Politparkett. Auf Bundesebene sind Bestrebungen für eine entsprechende Lockerung im Gang.

Auf Kantonsebene hat der Grosse Rat Ende 2019 gegen den Willen von Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) eine Härtefallklausel für Lehrlinge im Asylgesetz verankert. Müller vertrat damals die Haltung, die Klausel sei «ein Papiertiger» und wecke nur falsche Hoffnungen.

Die SP des Kantons Bern kritisierte am Donnerstag den Umgang der SID mit Flüchtlingen in einer Lehre heftig. Müller müsse endlich den durchaus bestehenden Spielraum nutzen. Die Partei warf dem Sicherheitsdirektor eine ideologische Haltung vor, die «viele Probleme und menschliches Leid» verursache.

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