Coronavirus – Bern Grosses Polizeiaufgebot wegen Kundgebung auf dem Bundesplatz

SDA

14.5.2020 - 16:13

Die Polizei hat ein deutlich grösseres Aufgebot angekündigt, falls es am Samstag in der Berner Innenstadt erneut zu einer Demonstration von Coronagegnern kommen sollte.
Die Polizei hat ein deutlich grösseres Aufgebot angekündigt, falls es am Samstag in der Berner Innenstadt erneut zu einer Demonstration von Coronagegnern kommen sollte.
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der für Samstag angekündigten Kundgebung von Gegnern der Coronamassnahmen will die Berner Kantonspolizei mit einem deutlich grösseren Aufgebot begegnen. Sie pocht auf das bestehende Veranstaltungs- und Kundgebungsverbot.

Dieses Verbot hatte ein paar hundert «Corona»-Gegner jedoch am 2. und 9. Mai auf dem Bundesplatz bereits kalt gelassen. Die Kundgebungen konnten jeweils nur langsam aufgelöst werden, wie die Kantonspolizei in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Sachliche Gespräche mit den Kundgebungsteilnehmenden seien kaum möglich gewesen.

Doch genau dies sei ein wesentlicher Grundsatz, wenn es darum gehe, dass die Polizei die COVID-19-Verordnung des Bundes durchsetzen müsse. «Führen Gespräche nicht zum Ziel, muss die Polizei im Rahmen der Verhältnismässigkeit die nötigen Massnahmen treffen», schreibt die Polizei. Im Falle einer Veranstaltung und der Missachtung der polizeilichen Anweisungen kündigt die Polizei Personenkontrollen und Anzeigen an.

Heterogene Gruppe

Die Gegner der Coronamassnahmen sind eine heterogene Gruppe von Menschen jeden Alters. Nebst jenen, die unter den wirtschaftlichen Folgen des Pandemie-Lockdowns leiden, demonstrierten auf dem Bundesplatz auch Impf- und Mobilfunkgegner, Antiglobalisierer und Gegner staatlicher Überwachung. Unter die Demonstranten mischten sich aber auch Anhänger derzeit gängiger Verschwörungstheorien zur Pandemie sowie ein landesweit bekannter Rechtsextremer.

Die Berner Stadtregierung hatte am Mittwoch die Bevölkerung aufgerufen, auf die Kundgebung am Samstag zu verzichten. Das vom Bund angeordnete Versammlungsverbot gelte nach wie vor.

Der Berner Gemeinderat machte deutlich, dass er kein Verständnis für die Demonstrierenden hat. Er verurteilte ausdrücklich «die Missachtung der Vorgaben». Die Demonstrierenden hätten sich auch um die gebotenen Abstände und die weiteren Hygieneregeln foutiert.

Der öffentliche Raum werde aufgrund der einzuhaltenden Abstände sonst schon stark beansprucht, betont der Gemeinderat. Ab kommenden Samstag finde zudem – unter angepassten Bedingungen – wieder der Berner Wochenmarkt statt, nach neun Wochen Unterbruch. Gebe es auch noch eine Kundgebung, würde dies zu einer unübersichtlichen Situation in der Innenstadt führen.

Ungleiche Ellen?

Die Gegner der Corona-Massnahmen sind die einzigen, die es seit Anfang Mai fertigbrachten, in Bern eine Zeitlang zu demonstrieren. Mehrere andere Demo-Versuche erstickte die Polizei im Keim. Am 1. Mai und im Rahmen der Sondersession der Eidg. Räte wurden nicht einmal Einzelpersonen mit Pappkartons toleriert.

Das trug den Stadtbehörden Kritik ein: Es werde mit zweierlei Mass gemessen, hiess es. Der Gemeinderat wies den Vorwurf zurück, indem er darauf verwies, dass die Polizei Menschenansammlungen «im Rahmen der Verhältnismässigkeit» verhindere. Bei den ersten beiden Kundgebungen der Coronagegner hatte die Polizei auf eine rasche Räumung der Kundgebung mit Tränengas und Gummigeschossen verzichtet, weil sich alte Menschen und viele Kinder in der Menge befanden.

Kritik von Juristen

Die demokratischen Juristinnen und Juristen Bern kritisieren die Stadt für ihren Umgang mit Demonstrierenden während der Pandemie. Gerade auch angesichts der Öffnung von Geschäften und Restaurants fordern sie die Behörden in einer Mitteilung auf, politische Kundgebungen zu ermöglichen. «Die Partizipation an der politischen Meinungsbildung ist genauso wichtig wie das wirtschaftliche Wohlergehen der Bevölkerung», heisst es in der Mitteilung.

Die Vereinigung fordert den Regierungsrat auf, Ausnahmebewilligungen gestützt auf die COVID-19-Verordnung des Bundes zu erteilen, um die Grundrechte zu wahren.

Kundgebungen mit weniger als 5 Personen seien in jedem Fall zu bewilligen; dasselbe gelte für grössere Veranstaltungen, die es ermöglichen, Abstands- und Hygienemassnahmen einzuhalten. Die Behörden auf allen Ebenen müssten sich dafür einzusetzen, dass die Berner Bevölkerung von ihren verfassungsmässigen Rechten – immer mit Rücksicht auf die epidemiologische Situation – Gebrauch machen könne.

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