Verwaltungsgericht Lehrer fällt durch Bauernprüfung und blitzt vor Gericht ab

SDA

18.9.2018 - 10:39

Ein Berner Lehrer, der auf dem zweiten Bildungsweg Landwirt werden wollte, hat sich vergeblich gegen das negative Prüfungsresultat gewehrt. Die Expertenkritik an der Melktechnik des Lehrers sei absolut nachvollziehbar, befand das bernische Verwaltungsgericht.

Der Mann hatte das Qualifikationsverfahren zum eidgenössisch diplomierten Landwirt als Nachholbildner absolviert. Doch dann fiel er durch die Abschlussprüfung, weil er im praktischen Teil nur die Note 3,6 erreichte.

Das wollte sich der Lehrer nicht bieten lassen. Er warf den Prüfungsexperten vor, sie hätten ihre Bewertung einzelner Aufgaben nicht nachvollziehbar protokolliert, und beantragte die Anhebung von Teilnoten, so dass er insgesamt im praktischen Teil auf die Note 4,0 käme.

Vor Verwaltungsgericht blitzte er mit diesem Ansinnen ab, wie aus dem diese Woche publizierten Urteil hervorgeht. Die Beschwerde sei unbegründet, befand das Gericht.

Die Richter holten unter anderem eine Stellungnahme der Chefexpertin ein, die dem Prüfling vorwarf, er habe sich beim Melken sehr ungeübt verhalten. Die Handgriffe und Arbeitsabläufe seien nicht flüssig gewesen. Beim Anhängen der Melkbecher sei viel Luft und sogar Stroh angesogen worden. Dieser Fehler führe zu hohen Keimzahlen.

Eine bessere Note war laut Gericht auch darum nicht möglich, weil der Prüfling die Kälber mit zu kalter Milch getränkt habe. Diesen Vorwurf stellt der Beschwerdeführer in Zweifel - auf dem elterlichen Hof würden Kälber immer so getränkt und hätten nur selten Durchfall.

Von diesem Einwand liess sich das Verwaltungsgericht nicht beeindrucken. Der Vorwurf, die am Prüfungstermin vertränkte Milch sei zu kalt gewesen, lasse sich so nicht aus der Welt schaffen.

Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Die Kosten des Verfahrens von 1500 Franken soll der Beschwerdeführer übernehmen. Er hat allerdings noch die Möglichkeit, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

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