Coronavirus – Bern Skigebiete im Kanton Bern bleiben vorläufig offen

sr, sda

18.12.2020 - 17:39

Skilifte im Kanton Bern müssen (noch) nicht behördlich schliessen.
Skilifte im Kanton Bern müssen (noch) nicht behördlich schliessen.
Keystone

Die Berner Regierung verzichtet einstweilen darauf, die Skigebiete im Kanton Bern zu schliessen. Der kantonale Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg ruft aber dazu auf, grösste Vorsicht beim Skifahren walten zu lassen.

Schnegg sagte am Freitag an einer Medienkonferenz im Berner Rathaus, die Spitäler Frutigen-Meiringen-Interlaken (fmi) AG hätten um die Schliessung der Skigebiete in ihrem Gebiet ersucht. Das Personal sei erschöpft. Das Spital werde bei einer weiteren Zunahme von Patienten ausserkantonale Patienten abschieben.

Diesen «Hilferuf», so Schnegg, nehme die Kantonsregierung sehr ernst. Sie habe sofort eine Umfrage gemacht bei den Spitälern, um zu erkennen, wie die Lage sei. Danach habe sie die Rega angewiesen, verletzte Personen wenn möglich nicht mehr in die Spitäler der fmi AG zu fliegen, sondern in andere Spitäler.

Auch müsse die vom Inselspital sichergestellte gesamtkantonale Koordination der Covid-Patienten die angespannte Situation berücksichtigen und den Spitälern der fmi-Gruppe keine neuen Intensivpatienteninnen und -patienten mehr zuweisen.

Die Situation könne jederzeit kippen, so Schnegg. Deshalb sei beim Skifahren höchste Vorsicht geboten. Skifahrer sollten stets einen Helm tragen und jene, welche sich sportlich nicht hätten auf die Saison vorbereiten können, müssten besonders vorsichtig sein.

Wenn sich eine Überlastung der Spitäler ergeben sollte, werde er, Schnegg, der Kantonsregierung die Schliessung der Skigebiete beantragen.

Die Gesundheitsdirektion führt ab sofort eine täglich aktualisierte Liste mit der Anzahl stationärer Personen, die wegen Covid und Wintersport in den Berner Spitälern liegen, so dass stets ein aktueller gesamtkantonaler Überblick besteht.

Strenge Kontrollen angekündigt

Der Kanton Bern kündigte im Weiteren eine strenge Kontrolle der Schutzkonzepte in den Wintersportorten an. Dank einer Änderung der Covid-19-Verordnung erhält neu nebst den Statthaltern auch die Kantonspolizei die Kompetenz, fehlbare Betriebe umgehend zu schliessen, «wenn ein Verstoss keinen Aufschub zulässt».

Die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass die Kantonspolizei bei Verstössen gegen die Corona-Massnahmen in gewissen Fällen darauf angewiesen sei, Massnahmen direkt vor Ort mündlich anzuordnen.

Demos mit maximal 15 Personen

Die Berner Regierung gab am Freitag auch bekannt, Kundgebungen dürften zwischen 19. Dezember und 22. Januar 2021 mit maximal 15 Personen durchgeführt werden. Das Bundesrecht enthalte keine Teilnehmerbeschränkung. Die Berner Regierung erachte das mit Demonstrationen einher gehende gesundheitliche Risiko als hoch.

Deshalb die Beschränkung. Aus demselben Grund verbietet die Berner Regierung ab sofort Unterschriftensammlungen zu kantonalen und kommunalen Volksbegehren. Gleichzeitig gilt ab dem 19. Dezember ein Fristenstillstand für kantonale und kommunale Volksbegehren.

Dies gewährleistet laut Regierung, dass die Bevölkerung ihre politischen Rechte auf kantonaler und kommunaler Ebene ohne zeitliche Benachteiligung wieder wahrnehmen kann, wenn die Covid-Einschränkungen aufgehoben sind.

Impfen ab 11. Januar

Im Kanton Bern kann laut Pierre Alain Schnegg ab dem 11. Januar 2021 geimpft werden. Dies zuerst in Bern, Thun, Tavannes und Interlaken. Danach folgen weitere Impfzentren. Der Berner Regierungspräsident dankte dem Bundesrat für die am Freitag bekanntgegebenen Massnahmen.

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