Kantonsrat SO Solothurner Parlament will nicht auf Personalsteuer verzichten

roch, sda

8.5.2024 - 11:27

Im Kanton Solothurn sollen weiterhin auch wenig Verdienende eine "Kopfsteuer" von 30 Franken pro Person und Jahr bezahlen. Im Bild die Hauptgasse in der Altstadt von Solothurn, (Archivbild)
Im Kanton Solothurn sollen weiterhin auch wenig Verdienende eine "Kopfsteuer" von 30 Franken pro Person und Jahr bezahlen. Im Bild die Hauptgasse in der Altstadt von Solothurn, (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Solothurn muss jede Einwohnerin und jeder Einwohner weiterhin eine Personalsteuer von 30 Franken pro Jahr bezahlen. Der Solothurner Kantonsrat hat die Abschaffung dieser Steuer auf kantonaler Ebene klar abgelehnt. In einem Volksauftrag war das Aus der Kopfsteuer gefordert worden.

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Mit 84 Nein zu 2 Ja fiel der Entscheid deutlich. Alle Fraktionen hatten sich gegen den Vorstoss ausgesprochen. Jonas Walther (GLP) sagte als Sprecher der Finanzkommission, mit den 30 Franken pro steuerpflichtige Person nehme der Kanton rund 6,2 Millionen Franken im Jahr ein.

André Wyss (EVP) sagte im Namen der Mitte/EVP-Fraktion, Solothurn sei nur einer von zehn Kantonen, die eine solche Steuer kennen würden. Der Betrag sei mit etwa 10 Rappen am Tag sehr klein.

Besser Krankenkasse mehr verbilligen

Laura Gantenbein (Grüne) sagte, es sei nötig, Leute mit kleinem Einkommen zu entlasten. Man solle aber statt bei der Kopfsteuer lieber bei den Krankenkassenprämien ansetzen, die mit 300 bis 500 Franken im Monat viel mehr ins Gewicht fallen würden. «Es ist unsozial, wenn eine Kassiererin gleichviel Prämie zahlen muss wie ein Milliardär», sagte Gantenbein und rief dazu auf, die Prämienverbilligungen auszubauen.

«Keine Gratisbürger»

Auch die weiteren Fraktionen sprachen sich gegen die Abschaffung der Personalsteuer aus. «Wir wollen keine Gratisbürger», sagte Matthias Borner (SVP). Ein mehrfach genanntes Argument war, dass es schwierig wäre, die ausfallenden Einnahmen zu kompensieren.

Die Einreicher des Volksauftrags schrieben, die Steuer sei im Jahr 1831 eingeführt worden und damals nur für «ausserordentliche Bedürfnisse» vorgesehen gewesen. Steuern sollten «ein Solidarwerk sein und keine Gebühr». Die Kopfsteuer belaste «die tiefsten Einkommen überdimensioniert».

Mit einem Volksauftrag, der in der Kantonsverfassung verankert ist, haben 100 Solothurner Stimmberechtigte das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen. Dieser wird gleich behandelt wie ein Vorstoss aus dem Parlament. Der Volksauftrag zur Abschaffung der Personalsteuer war am 27. Juni 2023 mit 119 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden.