Justiz Bedingte Freiheitsstrafe für 68-jährige Luzerner Drogenhändlerin

SDA

23.7.2020 - 23:59

Mehrere Jahre handelte eine 68-jährige Frau in Luzern mit Marihuana, bevor ihr die Polizei das Handwerk legte. (Symbolbild)
Mehrere Jahre handelte eine 68-jährige Frau in Luzern mit Marihuana, bevor ihr die Polizei das Handwerk legte. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/AP/ALEX BRANDON

Eine reuige Rentnerin hat vom Luzerner Kriminalgericht eine bedingte Freiheitsstrafe aufgebrummt erhalten, weil sie jahrelang mit Drogen gehandelt hatte. Die 68-Jährige verkaufte vor allem Marihuana, aber auch LSD und kurz vor ihrem Auffliegen 2019 noch Kokain.

16 Monate Freiheitsstrafe bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren lautet die Strafe, die das Gericht für die Rentnerin ausfällte. So steht es im Urteil, das im abgekürzten Verfahren zustande gekommen ist und am Donnerstag veröffentlicht wurde. Es ist rechtskräftig.

Die Frau habe sich von Beginn an kooperativ und geständig gezeigt, sie habe damit das Strafverfahren erheblich erleichtert und sich insgesamt einsichtig gezeigt, heisst es in der Urteilsschrift. Sie scheine ihre Taten aufrichtig zu bereuen.

Diese Taten reichen zurück bis ins Jahr 2014. Die AHV-Rentnerin und Mutter dreier Kinder ging während fünf Jahren einem regen Marihuana-Handel nach, den sie schliesslich auf Ecstasy sowie LSD und kurz vor ihrer Festnahme noch auf Kokain ausweitete. Das Verschulden sei nicht mehr als leicht einzustufen, hält das Gericht fest.

Lebensunterhalt mit Dealen verdient

Die Beschuldigte habe eine erhebliche kriminelle Energie aufgewiesen. Sie sei bereits vor Erreichen des Pensionsalters keiner rechtmässigen Arbeit mehr nachgegangen und habe sich durch den Verkauf von Betäubungsmitteln ihren Lebensunterhalt verdient, womit sie einzig aus finanziellen Beweggründen gehandelt habe.

Alleine durch den Handel mit Marihuana habe sie mindestens 54'000 Franken Gewinn erzielt. Die zwölf bis fünfzehn Kilogramm hatte sie von ihrem Lieferanten, einem in der Region Luzern wohnenden Niederländer, bezogen, sodann selber gewogen, in Säcklein zu vier oder acht Gramm abgepackt und für 50 Franken respektive 100 Franken verkauft.

Vom selben Lieferanten bezog sie im Jahr ihrer Festnahme zudem 220 LSD- und Ecstasy-Pillen. Diese verkauften sich allerdings nicht so gut, fand doch die Polizei noch deren 59 bei ihr vor. Auch stellte die Polizei knapp 50 Gramm Kokain bei ihr sicher.

Dieses hatte sie aus zwei Quellen bezogen und insgesamt etwas über 30 Gramm veräussert. Wäre sie von der Polizei nicht festgenommen worden, heisst es im Urteil, hätte sie den Drogenhandel auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Bei ihr wurde neben den Drogen Bargeld von über 12'000 Franken sichergestellt. Sie muss neben der bedingten Strafe auch 4'189 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

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