Kommunale Abstimmung LU Krienser Ja zur Pilatus-Arena – Grünfläche am Sonnenberg bleibt

rl, sda

29.11.2020 - 14:07

Die Stimmberechtigten der Stadt Kriens LU wollen am Sonnenberg keine weitere Überbauung. Sie haben den Bebauungsplan Weinhalde knapp abgelehnt. Den Bau der Pilatus-Arena und zweier Hochhäuser im Mattenhof unterstützen sie aber. Gegen beide Bebauungspläne war das Referendum ergriffen worden.

Der Bebauungsplan Mattenhof wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 51,3 Prozent (5190 zu 4925 Stimmen) gutgeheissen, der Bebauungsplan Weinhalde mit einer Nein-Mehrheit von 50,3 Prozent (5005 zu 4932 Stimmen) abgelehnt.

Die im Mattenhof geplante Pilatus-Arena soll für Sport- und Kulturanlässe sowie für Versammlungen und Ausstellungen genutzt werden. Vorgesehen sind 4000 Sitzplätze. Finanziert werden soll die 39 Millionen Franken teure Halle mit zwei Hochhäusern von 15 und 36 Stockwerken sowie durch Beiträge von Bund und Kanton.

Die Gegner der Pilatus-Arena hatten diese als überrissen und die ganze Überbauung als «Beton-Komplex» bezeichnet. Die bauliche Masslosigkeit im bereits stark verdichteten Gebiet Luzern Süd müsse gestoppt werden. Es brauche ein bescheideneres und stimmigeres Projekt.

Kampf um Grünfläche

Bei der Weinhalde ging es um ein von Wohnquartieren umgebenes unbebautes Areal am Sonnenberg. Es ist Bauerwartungsland. Für dieses gelten die Vorschriften für Landwirtschaftsland, genutzt wurde es zuletzt von einer Gärtnerei. Geplant waren in der Weinhalde drei Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen.

Das Referendumskomitee argumentierte, dass die Weinhalde als eine der letzten Grünflächen am Sonnenberg erhalten bleiben müsse. Kriens leide schon genug unter dem «unverantwortlichen Bauboom» der letzten Jahre. Die Stadt solle sich für die Grünzonen und damit die Lebensqualität einsetzen und nicht nur für die Immobilieninvestoren.

Im September 2020 hatten die Krienser entschieden, dass während 15 Jahren keine neuen Bauzonen geschaffen werden dürfen. Die Projekte im Mattenhof und in der Weinhalde fielen aber nicht unter das Moratorium.

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