Menschenhandel Luzerner Bordellbetreiberin kommt wegen Menschenhandels vor Gericht

we, sda

6.12.2021 - 14:38

Die Staatsanwaltschaft Luzern fordert für eine Bordellbetreiberin eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft Luzern fordert für eine Bordellbetreiberin eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. (Symbolbild)
Keystone

Die Luzerner Staatsanwaltschaft fordert für eine ehemalige Bordellbetreiberin eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Der 54-Jährigen wird unter anderem gewerbsmässiger Menschenhandel und mehrfache Förderung der Prostitution vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage an das Kriminalgericht überwiesen.

we, sda

Der Bordellbetreiberin werde vorgeworfen, während knapp zwei Jahren von verschiedenen thailändischen Menschenhandelsorganisationen Sexarbeiterinnen ohne gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere übernommen und mindestens 29 Frauen in ihrem Bordell in der Stadt Luzern zur Prostitution gezwungen und finanziell ausgebeutet zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Opfer stammten aus ärmlichen Verhältnissen in Thailand und nahmen ihre Tätigkeit laut Staatsanwaltschaft aus einer finanziellen Not an. Sie wurden mit falschen Versprechen in die Schweiz gelockt und glaubten, mit dem Erwerb ihre Familien in der Heimat finanziell unterstützen zu können.

In der Schweiz mussten sie aber unter anderem die Reise- und Vermittlungskosten über die Beschuldigte abzahlen und ihr 50 Prozent des Einkommens abgeben. Gemäss Anklage wurden sie von der Bordellbetreiberin überwacht und in ihrer Handlungs- und Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt

Die Staatsanwaltschaft geht laut Mitteilung davon aus, dass sich die Schweizerin dieser Abhängigkeitsverhältnisse und Hilflosigkeit der Sexarbeiterinnen bewusst war. Der Frau wird vorgeworfen, dass sie diese Verletzlichkeit und Zwangslage skrupellos ausnutzte, um ihre eigenen Gewinne zu maximieren.

Wann die Verhandlung stattfinden, ist noch nicht klar. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für die Beschuldigte die Unschuldsvermutung.