Berufsmässiger BetrugLuzerner Gericht verweist Päckli-Diebespaar des Landes
kad, sda
19.9.2022 - 00:00
Ein 31-jähriger Mann hat zusammen mit seiner Freundin über mehrere Monate hinweg über 300 Mal Waren im Wert von 170'000 Franken beim Online-Händler Zalando bestellt, ohne diese zu bezahlen. Das Luzerner Kriminalgericht hat die beiden dafür zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt, der Mann wird zudem ausgewiesen.
Keystone-SDA, kad, sda
19.09.2022, 00:00
19.09.2022, 09:32
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Der Portugiese und seine Landsfrau seien des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig, heisst es im Urteil, das am Sonntag veröffentlicht wurde. Die Frau akzeptierte ihr Urteil, der Freund legte Berufung ein, womit es nicht rechtskräftig ist.
Den Mann verurteilte das Gericht zu zwei Jahren Gefängnis bedingt und einer Landesverweisung von fünf Jahren. Bei der Frau, die 20 Monate bedingt erhielt, verzichtete das Gericht auf den Landesverweis. Die Mutter eines Kindes profitierte von der Härtefallklausel.
Die beiden hatten meist Kleider, Schuhe, Schmuck, Kosmetik- und Pflegeprodukte online bestellt. Dazu konstruierten sie falsche Online-Identitäten, indem sie zahlreiche Namensschilder an Briefkästen und Klingeln in zwei Luzerner Vorortsgemeinden abfotografierten und E-Mail-Adressen erstellten, um die Bonitätsprüfung zu bestehen.
Auf Kurier gewartet
Nach dem Versand verfolgten sie den Lieferstatus online und fanden sich jeweils pünktlich beim betreffenden Hauseingang ein, als die Ware geliefert wurden, um diese selber entgegenzunehmen. So behändigten sie Artikel im Wert von fast 25'000 Franken.
Der Haupttäter habe «enormen Aufwand betrieben» und den Betrug quasi als Beruf ausgeübt. Er habe eine hohe kriminelle Energie offenbart und sich von finanziellen, egoistischen Motiven leiten lassen. Weil er erst seit drei Jahren definitiv in der Schweiz wohnhaft ist, die Mehrheit seiner Familienangehörigen im Ausland leben und er kaum Schweizerdeutsch spricht, spricht laut dem Gericht nichts gegen einen Landesverweis. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt.