Coronavirus Aargauer Veranstalter benötigen ab 150 Personen eine Bewilligung

SDA

28.2.2020 - 15:28

Das Verbot des Bundes von Veranstaltung mit mehr als 1000 Personen hat auch Auswirkungen im Kanton Aargau. Organisatoren von Veranstaltungen mit 155 bis 999 Teilnehmenden brauchen im Aargau ab sofort eine Bewilligung des Kantons.

Es sei ein einfaches, schlankes Bewilligungssystem, sagte Regierungsrat Jean-Pierre Gallati am Freitagnachmittag vor den Medien in Aarau. Das Bewilligungsformular könne auf der Website des Kantons heruntergeladen werden. Innerhalb einer Stunde werde ein Entscheid gefällt. Es gehe darum, dass jeder Organisator und Teilnehmer möglichst schnell Klarheit habe.

Nicht stattfinden wird am Samstag der traditionelle Reusslauf in Bremgarten. «Wir bedauern dies natürlich sehr, unterstützen jedoch den Entscheid des Bundesrates, dass die Gesundheit der Bevölkerung Vorrang hat», teilten die Organisatoren auf ihrer Website mit. Auch die Fasnachtsumzüge in Brugg, Windisch, Unterlunkhofen und Zofingen am Sonntag sind gestrichen.

Trotz des Verbots von Grossveranstaltungen durch den Bundesrat wegen des Coronavirus findet das Konzert von Patent Ochsner am Freitagabend im Stadtsaal Zofingen statt. «Der Veranstalter hat gesagt, wir können spielen. Und wir wollen spielen», sagte Christian Siegenthaler von Patent Ochsner auf Anfrage.

Der Bundesrat untersagte am Freitag wegen des um sich greifenden Coronavirus alle öffentlichen Grossveranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das Verbot gilt laut dem Departement des Innern bis zum 15. März. Es wurde aufgrund der besonderen Lage verhängt.

Ein Coronavirus-Fall im Aargau

Im Aargau ist bislang ein 26-jähriger Mann positiv auf das Coronavirus getestet worden. Er befindet sich im Kantonsspital Aarau in Isolation. Sein Gesundheitszustand ist gemäss Behördenangaben gut. Personen mit engem Kontakt zum infizierten Mann wurden unter Quarantäne gestellt.

Der infizierte Mann hat sich vor rund einer Woche auf einer Geschäftsreise in Verona in Norditalien aufgehalten. Nach der Rückkehr erkrankte er und blieb zu Hause.

Die Gefährdungslage im Kanton Aargau hat sich gemäss Ansicht der kantonalen Stellen nicht verändert. Der Kanton Aargau ergreift zusammen mit dem Bund alle notwendigen Massnahmen zur Prävention, um eine Übertragung des Virus auf weitere Personen zu verhindern.

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