Regierungsrat BL Weniger Pflichtparkplätze in Baselland bei Wohnbauten

chhi, sda

19.1.2022 - 12:12

Neu sollen die Gemeinden die Kompetenz erhalten, die erforderliche Anzahl von Autoabstellplätzen auf Privatgrund selbst festzulegen.
Neu sollen die Gemeinden die Kompetenz erhalten, die erforderliche Anzahl von Autoabstellplätzen auf Privatgrund selbst festzulegen.
Keystone

Die Baselbieter Regierung will die Mindestzahl an Pflichtparkplätzen neu auch bei Wohnbauten reduzieren, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Gemeinden sollen zudem mehr Autonomie erhalten.

19.1.2022 - 12:12

Das Raumplanungs- und Baugesetz soll geändert werden, um «Leerstände von Tiefgaragen und Landverbrauch für nicht genutzte Parkplätze zu vermeiden», wie die Baselbieter Regierung am Mittwoch mitteilte. Diese Gesetzesänderung hat die Bau- und Umweltschutzdirektion gemeinsam mit Vertretern des Gemeindeverbands VBLG im Rahmen eines Verfassungsauftrag Gemeindestärkung erarbeitet. Nun muss der Landrat der Änderung noch zustimmen.

Die Regierung will mit der Gesetzesänderung den Gemeinden mehr Autonomie geben, wie sie die Parkplatzpflicht umsetzen. «Damit kommt der Kanton einem gewichtigen Anliegen vieler Gemeinden, aber auch von Privaten, gemeinnützigen sowie institutionellen Wohnbauträgern einen grossen Schritt entgegen», heisst es in der Mitteilung. Für Gemeinden, die auf ihre neue Regelungskompetenz verzichten, gelten weiterhin die kantonalen Bestimmungen.

Damit die Zahl der Pflichtparkplätze bei Wohnbauten reduziert werden kann, sollen neu in der Verordnung abgestufte Reduktionsfaktoren von 1.0 bis 0.6 für Stammparkplätze (Anwohnerinnen und Anwohner) und für Besucherparkplätze eingeführt werden. Der Reduktionsfaktor bestimmt sich wiederum danach, wie gut das Gebiet mit öffentlichem Verkehr erschlossen ist. Schweizweit wird dafür eine standardisierte «ÖV-Güteklasse» verwendet, die dann bestimmen würde, welcher Faktor angewendet werden muss.

Derzeit beträgt der Berechnungsfaktor im ganzen Kanton 1,3 Parkplätze pro Wohnung. Die errechnete Summe wird immer aufgerundet. Bei zwei Wohnungen wären also 3 Pflichtparkplätze zu erstellen. Künftig müssten es nur noch 2 sein (Rechnung 2 x 1,3 x 0,6 = 1,56).

Gemeinden könnten weniger Parkplätze vorschreiben

Gemeinden könnten mit einem Reglement diesen Umrechnungsfaktor sogar tiefer setzen, als es der Kanton in der Verordnung verlangt. «Theoretisch ist das möglich», heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA beim Baselbieter Bauinspektorat. Nur muss das Gemeindereglement gut begründet sein und von der Regierung akzeptiert werden.

Generell dürften Gesetz und Verordnung dazu führen, dass in dicht besiedelten Agglomerationen bei Wohnbauten weniger Pflichtparkplätze vorgeschrieben sein dürften, schätzt das Bauinspektorat. Im ländlicheren Baselbiet dagegen könnte sich allenfalls wenig bis nichts ändern – ausser die Gemeinde erlässt ein eigenes Parkplatzreglement.

Laut der Baselbieter Regierung ist mit der möglichen Reduktion an Pflichtparkplätzen «keine relevante Verlagerung von Parkierungsbedürfnissen auf die Allmend zu erwarten».

Die momentan baugesetzlichen Vorschriften im Kanton Baselland verlangen bei jeder gebauten Wohneinheit eine bestimmte Anzahl Parkplätze – egal, ob die Bewohner ein Auto haben oder nicht. Gesetz und Verordnung sollen im März 2022 in Kraft treten.

chhi, sda