Gerichtsentscheid Buslinien: Bundesverwaltungsgericht stützt Glarner Entscheid

mafr, sda

7.5.2021 - 12:02

Die SBB verzichtete auf die Erneuerung ihrer Konzession für die Buslinien im Glarner Unter- und Mittelland. Den Zuschlag erhielt nach einer Ausschreibung Postauto. Diesen Entscheid stützt nun das Bundesverwaltungsgericht. (Symbolbild)
Die SBB verzichtete auf die Erneuerung ihrer Konzession für die Buslinien im Glarner Unter- und Mittelland. Den Zuschlag erhielt nach einer Ausschreibung Postauto. Diesen Entscheid stützt nun das Bundesverwaltungsgericht. (Symbolbild)
Keystone

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Bus Ostschweiz gegen die Vergabe von Glarner Buslinienkonzession abgewiesen. Die Vergabe der Konzession durch den Kanton Glarus und das Bundesamt für Verkehr an Postauto, war demnach rechtens.

Keystone-SDA, mafr, sda

Bisher betrieben die SBB die umkämpften Buslinien im Glarner Unter- und Mittelland. Sie verzichteten aber auf eine Erneuerung ihrer Konzession. Deshalb führte der Kanton Glarus 2018 zusammen mit dem Bundesamt für Verkehr einen Vergabewettbewerb durch. Postauto setzte sich damals durch.

Dagegen reichte Bus Ostschweiz Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht wies diese nun ab, wie der Kanton am Freitag mitteilte.

Das Departement Bau und Umwelt freue sich über das Urteil, hiess es. Die Verantwortlichen würden nun planen, die Konzession per Dezember 2021 auf Postauto zu übertragen.

Mit dem Zuschlag an Postauto könne die Niederer Autobetrieb AG die Linien weiterbetreiben, da das Unternehmen mit der Glarner Firma zusammenarbeite, schrieb Postauto in einer Mitteilung. Die zwanzig Mitarbeitenden würden übernommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Bus Ostschweiz will den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zuerst studieren, bevor es einen Entschluss dazu fällt, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitag.