Der Thurgauer Regierungsrat hat das Grundlagenpapier für die Verwendung des Erlöses aus den Partizipationsscheine der Thurgauer Kantonalbank genehmigt. Mit dem Geld sollen einige wenige Grossprojekte zugunsten der Allgemeinheit und der kommenden Generationen im Kanton gefördert werden. Einige Projektideen sind bereits eingegangen.
Aus dem Börsengang der Thurgauer Kantonalbank (TKB) im Jahr 2014 verfügt der Kanton Thurgau als Eigentümerin über besonderes Eigenkapital von 127,2 Millionen Franken. Dieses Kapital wurde mit einem Ausgabemoratorium bis Ende 2021 belegt, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Freitag schrieb.
Zur Verwendung des Geldes gingen im Grossen Rat verschiedene Vorstösse ein. Der Regierungsrat wurde beauftragt, einen Bericht im Sinne eines Gesamtkonzeptes zu erarbeiten, der aufzeigt, wie das Kapital genutzt werden soll. Dieser Bericht zuhanden des Grossen Rates muss spätestens bis Ende Oktober 2021 verabschiedet werden.
Deshalb hat der Regierungsrat nun das Grundlagenpapier «Verwendung Erlös Partizipationsscheine der Thurgauer Kantonalbank» genehmigt. Dieses legt für Projektideen die Voraussetzungen und Bewertungskriterien fest.
Projektideen gesucht
Ein Projekt muss für die Allgemeinheit von Nutzen sein und nachhaltig sein, damit es als unterstützungswürdig eingestuft wird. Ausserdem muss es ausserhalb des Bereichs der ordentlichen Staatsaufgaben liegen. Maximal sollen laut Mitteilung fünf grosse Projekte unterstützt werden. Ergänzend soll ein Kleinprojektefonds einreichtet werden, dessen Dotation maximal 30 Millionen Franken betragen soll.
Projektideen können bis Ende Juni 2020 beim Departement für Finanzen und Soziales eingereicht werden. Danach erfolgt die Bewertung der Projektideen. Anfang 2021 wird der Bericht im Grossen Rat beraten. Anschliessend wird der Regierungsrat eine Botschaft über die Umsetzung der Projekte verabschieden und das Parlament soll bis Ende 2021 den entsprechenden Beschluss fassen. Ab 2022 könnten erste Projekte umgesetzt werden.
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