Coronavirus – Glarus Maskenpflicht für ungetestete Schulkinder in Glarus

mafr, sda

24.9.2021 - 09:18

Schulkinder ab der 3. Klasse die im Kanton Glarus nicht an den Schultestungen teilnehmen, müssen bei einem positiven Corona-Fall während sieben Tagen eine Maske tragen. (Symbolbild)
Schulkinder ab der 3. Klasse die im Kanton Glarus nicht an den Schultestungen teilnehmen, müssen bei einem positiven Corona-Fall während sieben Tagen eine Maske tragen. (Symbolbild)
Keystone

Schülerinnen und Schüler ab der 3. Primarklasse müssen im Kanton Glarus ab sofort eine Maske tragen, wenn sie nicht an den Schultestungen teilnehmen und ein positiver Corona-Fall auftritt. Dies sei eine faire Lösung für alle.

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Oberstes Ziel sei es, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, sagte Regierungsrat Markus Heer auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitag.

Im Kanton Glarus werden seit zwei Wochen an allen Schulen freiwillige Corona-Spucktests angeboten. In Glarus Nord ist die Teilnahme der Schulkinder sehr gross, gegen Süden verringert sich das Interesse, bestätigte Heer. Grund dafür seien skeptische Eltern.

Tritt in einer Klasse nun ein positiver Corona-Fall auf, werden alle Schülerinnen und Schüler zu einem freiwilligen Einzelspucktest gebeten. Wird dieser nicht gemacht, müssen die betroffenen Schulkinder ab der 3. Klasse während sieben Tagen eine Schutzmaske tragen. Ausgenommen sind dabei Schülerinnen und Schüler die genesen oder geimpft sind.

Diese Regelung habe man vom Kanton Zürich abgeschaut, erklärte Heer weiter. Eine ideale Lösung gäbe es nicht. Dies sei aber immerhin fair für alle, denn die Teilnahme an den Schultestungen soll freiwillig bleiben.

Kinder, welche an den wöchentlichen Tests teilnehmen, würden bei engen Kontakten mit positiv Getesteten in der Regel eine Quarantäneerleichterung für den Schulbesuch erhalten. Für die positiv getestete Person bleiben die Quarantäneregeln die gleichen wie bisher.