Treibstoffpreise St. Galler Regierung lehnt höheren Pendlerabzug ab

ka, sda

18.5.2022 - 16:13

Der St. Galler Kantonsrat muss entscheiden, ob er eine Sparmassnahme von 2013 wieder aufheben und den Pendlerabzug in der Steuererklärung erhöhen will. (Symbolbild)
Der St. Galler Kantonsrat muss entscheiden, ob er eine Sparmassnahme von 2013 wieder aufheben und den Pendlerabzug in der Steuererklärung erhöhen will. (Symbolbild)
Keystone

Die SVP-Fraktion des St. Galler Kantonsrats hat wegen der gestiegenen Treibstoffpreise eine Erhöhung des Pendlerabzugs verlangt. Die Regierung lehnt die Motion ab und stellt fest, dass beim Steuerabzug alle Pendlerinnen und Pendler gleich behandelt würden.

18.5.2022 - 16:13

Der Krieg in der Ukraine habe die Benzin- und Dieselpreise ansteigen lassen. Dies bedeute eine massive Mehrbelastung für Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere in ländlichen Gebieten, die auf das Auto angewiesen seien, heisst es in der Motion, die in der Aprilsession eingereicht wurde.

Im Kanton St.Gallen liege der Steuerabzug aktuell bei 4460 Franken für Pendler mit einem Privatfahrzeug. Im interkantonalen Vergleich sei dieser Abzug «relativ bescheiden», machte die Fraktion geltend. In mehreren Kantonen gebe es keine Beschränkung, in anderen liege die Limite in der Grössenordnung von 6000 bis 9000 Franken.

Die Regierung solle nun einen Entwurf vorzulegen, mit dem der Pendlerabzug «an die gestiegenen Mobilitätskosten anpasst und angemessen erhöht wird», forderte die SVP.

Sparmassnahme von 2013

Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Sie erinnert daran, dass der Kantonsrat die Beschränkung des Pendlerabzugs im Entlastungsprogramm 2013 als dauerhafte Massnahme beschlossen habe. Danach solle der Fahrkostenabzug auf den Preis eines Generalabonnements zweiter Klasse für Erwachsene beschränkt werden.

Damals sei argumentiert worden, dass damit eine steuerliche Gleichbehandlung der Pendlerinnen und Pendler mit dem öV und dem Privatauto erreicht werde. Ausserdem sollten verkehrspolitische, klimapolitische und raumplanerische Ziele nicht mehr im Widerspruch zum Steuergesetz stehen. 2020 sei der Fahrkostenabzug dann nochmals erhöht worden mit der Begründung, damit werde der kombinierten Mobilität mit Park and Ride Rechnung getragen.

Die Regierung rechnet in ihrer Stellungnahme vor, dass laut Statistik Pendlerinnen und -Pendler an den rund 220 Arbeitstagen pro Jahr eine durchschnittliche Strecke von 6160 Kilometer zurücklegten. Unter Berücksichtigung der erhöhten Treibstoffkosten von 2 Rappen pro Kilometer ergebe dies jährliche Mehrkosten von rund 123 Franken.

«Diese moderaten Mehrkosten rechtfertigen aktuell keine Anpassung des Fahrkostenabzugs», fasst die Regierung zusammen. Der Kantonsrat wird die Motion in einer der nächsten Sessionen behandeln.

ka, sda