Finanzen Angestellte der Stadt Zürich sollen mehr Vorteile erhalten

paja, sda

1.6.2023 - 00:31

Die Stadtzürcher Angestellten erhalten unter anderem Lunch-Checks und einen Beitrag an das öV-Billett. (Symbolfoto)
Die Stadtzürcher Angestellten erhalten unter anderem Lunch-Checks und einen Beitrag an das öV-Billett. (Symbolfoto)
Keystone

Der Zürcher Gemeinderat hat den städtischen Angestellten mehr Vorteile zugesagt. So sollen sie künftig bis zu 600 Franken für Mobilitätskosten sowie vergünstigten Eintritt in städtische Museen oder Anlässe erhalten.

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Die SVP sprach sich an der Sitzung vom Mittwoch gegen die gesamte Weisung aus. Die städtischen Angestellten hätten bereits heute attraktive Arbeitsbedingungen, sagte Martin Götzl.

Hans Dellenbach (FDP) warnte vor allem vor den Änderungen, die zusätzlich kosten würden oder Autofahrer diskriminierten. Er sprach von einem «Wunschkonzert». Die FDP stellte sich aber hinter die unveränderte Vorlage des Stadtrats.

Patrik Maillard (AL) hinterfragte, warum alle Mitarbeitenden von Vergünstigungen etwa für Essen profitieren sollten, auch «wenn sie mehr als ein Stadtrat verdienen». Dennoch sprach sich seine Partei, wie auch die restlichen, für die Weisung aus.

Ein Beitrag an die Mobilitätskosten, den der Stadtrat beantragt hatte, fand eine klare Mehrheit von 103 zu 13 Stimmen. Die GLP hatte vergeblich gefordert, dass der Beitrag nur ausbezahlt würde, wenn die Angestellten nachweislich ein Abo kaufen.

Ebenfalls angenommen wurde ein Antrag der linken Ratsseite, dass Personen, die einen Personalparkplatz nutzen, auf den Beitrag verzichten müssen. Dellenbach fand den Antrag «kleinkariert». Er blieb in der Minderheit, der Rat sagte mit 75 zu 40 Stimmen Ja.

Nicht mehr Geld für Lunch-Checks

Umstrittener war die Erhöhung der bisherigen Beiträge der Lunch-Checks. Die SP forderte 1'500 statt 1'200 Franken pro Jahr. Dies würde dem Niveau der kantonalen Angestellten entsprechen, sagte Anjushka Früh. Der Antrag wurde aber mit 77 zu 39 Stimmen abgelehnt.

Hintergrund der Änderungen war die einheitliche Regelung der Lohnnebenkosten im Personalrecht. Die Vorlage geht nun in die Kommission zur Redaktionslesung. Die Schlussabstimmung findet danach statt.