Coronavirus – SchweizJungparteien ziehen wegen Corona-Abstimmungen vor Bundesgericht
fn, sda
1.12.2020 - 09:39
Zürcher Gemeinden dürfen wegen der Corona-Pandemie ausnahmsweise eine Urnenabstimmung für ihre Budgetbeschlüsse durchführen. Die Zürcher Jungfreisinnigen und die Junge SVP reichen nun Beschwerde gegen das befristete Gesetz ein, das dieses Vorgehen erlaubt.
Dieses Gesetz untergrabe «fundamentale Charakteristiken» der direkten Demokratie in den Gemeinden, teilten die beiden Jungparteien mit. Die politischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger würden mit einer Urnenabstimmung verunmöglicht, weil keine Fragen und Anträge gestellt werden könnten.
«Gemeindeversammlungen sind möglich»
Die Durchführung von Gemeindeversammlungen sei ja durchaus möglich. Der Zusatzaufwand für das Schutzkonzept dürfe nun kein Grund sein, dass Gemeinden die Versammlungen an die Urne verlegen. Die Jungparteien fürchten auch ein Präjudiz, also dass auch nach der Corona-Pandemie zunehmend auf Gemeindeversammlungen verzichtet wird.
Deshalb hätten sie gemeinsam Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Unzufrieden sind die Jungparteien auch mit der Dringlichkeitsklausel, mit der das Gesetz ausgestattet wurde.
Diese führt dazu, dass das Gesetz bereits eine Woche nach Annahme durch den Kantonsrat in Kraft tritt. Mit ihrer Beschwerde verlangen sie vom Bundesgericht deshalb auch eine aufschiebende Wirkung. Ist das Bundesgericht gleicher Meinung wie die Jungparteien, müssten die Gemeinden auf die Urnenabstimmungen dann per sofort verzichten.
Die ersten Urnenabstimmungen zu Budget und Steuerfuss dürfen wegen verschiedener Fristen aber ohnehin erst Ende Januar 2021 stattfinden. Wie lange das Bundesgericht für seine Urteilsfindung braucht, ist offen.
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