Der Kanton Zürich hat das Vollzugszentrum Bachtel (VZB) in Hinwil umgebaut und erweitert. Es bietet nun Platz für 94 Insassen, 30 mehr als bisher. 50 Mitarbeitende halten den Betrieb aufrecht.
fn, sda
23.04.2021, 13:09
SDA
«Wiedereingliederung gelingt umso besser, je geringer die Ausgliederung im Strafvollzug ist», sagte Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) anlässlich der Eröffnung der neuen Gebäude am Freitag. Gerade an einem Ort wie dem VZB, wo die Insassen meist nur kurze Strafen verbüssten, sei dies besonders wichtig. Im Durchschnitt halten sich die Insassen sechs Monate im VZB auf.
Das VZB ist die einzige Institution im Kanton Zürich, in der die Insassen ihre Strafe im offenen Vollzug absitzen können. Oft werden hier Ersatzfreiheitsstrafen verbüsst, wenn etwa Bussen oder Geldstrafen nicht bezahlt werden. Beschäftigung finden die Insassen im eigenen Landwirtschaftsbetrieb.
Gefängnis Meilen wird geschlossen
Durch den Umbau und die Erweiterung steigt die Kapazität des Vollzugszentrums von 64 auf 94 Plätze. Im Gegenzug wird jedoch das Gefängnis in Meilen geschlossen, welches seit einigen Jahren als Abteilung des VZB geführt wird. Dessen 35 Plätze werden somit in den Hauptstandort integriert.
Für 44,5 Millionen Franken wurden bei laufendem Betrieb fünf neue Gebäude erstellt. Die Insassen werden grösstenteils in Einzelzellen untergebracht. Das sei aus betrieblichen Gründen und aufgrund von Sicherheitsüberlegungen am besten so, sagte Theo Eugster, Direktor Vollzugseinrichtungen im Kanton Zürich. Wären die Insassen in Mehrbettzimmern untergebracht, entstehe eine ganz andere Dynamik, die mitunter schwierig zu kontrollieren sei.
Grundsätzlich gilt Arbeitspflicht in der Vollzugsanstalt. «Die Tätigkeiten sind meist personalintensiv organisiert, da wir die Leute ja beschäftigen müssen», sagte Eugster. Auf den Einsatz von möglichst vielen Maschinen zur Effizienzsteigerung werde daher bewusst verzichtet.
Administrativ versorgt im «Kellerloch»
Der Kanton betreibt das Vollzugszentrum Bachtel bereits seit 1881. Damals hiess die «Korrektionsanstalt» bezeichnenderweise noch «Kellerloch» und war für «jugendliche Rechtsbrecher» bestimmt, die durch «individuelle Zucht» wieder auf den rechten Weg gebracht werden sollten.
In Tat und Wahrheit handelte sich bei vielen Insassen um administrativ versorgte Knaben, die keine Verbrechen begangen haben und ohne Gerichtsurteil im «Hof zum Chellerloch» untergebracht wurden. Ein «liederlicher Lebenswandel» oder der Verlust eines oder beider Elternteile genügte als Grund für die Einweisung in die «Kolonie Ringwil».
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