Strafanzeige Kanton zeigt Verwaltungsräte der Papierfabrik Horgen an

SDA

28.5.2020 - 09:55

Die Papierfabrik Horgen soll fast neun Millionen Franken für die Sanierung von Altlasten im Zürichsee an Aktionäre ausgeschüttet haben. Im Bild der Zürichsee vor Horgen. (Archivbild)
Die Papierfabrik Horgen soll fast neun Millionen Franken für die Sanierung von Altlasten im Zürichsee an Aktionäre ausgeschüttet haben. Im Bild der Zürichsee vor Horgen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/WALTER BIERI

Die Zürcher Baudirektion hat Strafanzeige gegen zwei Verantwortliche der ehemaligen Papierfabrik Horgen eingereicht. Sie werden verdächtigt, der Papierfabrik vorsätzlich Gelder entzogen zu haben.

Bei den beiden Männern handelt es sich um einen gegenwärtigen und einen ehemaligen Verwaltungsrat der Papierfabrik Horgen Holding AG, wie die Baudirektion des Kantons Zürich am Donnerstag mitteilte. Sie stehen im Verdacht, sich unter anderem der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Urkundenfälschung strafbar gemacht zu haben.

Die beiden Top-Kader sollen dem Unternehmen vorsätzlich Mittel entzogen und an Aktionäre ausgeschüttet haben, die für die Sanierung von Altlasten im Zürichsee erforderlich gewesen wären. Der Seegrund vor der ehemaligen Papierfabrik Horgen ist durch deren jahrzehntelanges Einleiten der Abwässer mit Papierschlammablagerungen verschmutzt.

Die Papierfabrik wurde daher vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) verpflichtet, von den anstehenden Sanierungskosten einen Anteil von 90 Prozent, geschätzte 8,55 Millionen Franken zu übernehmen und diesen Betrag sicherzustellen.

Gegen die Anordnung wehrte sich das Unternehmen bis vor Bundesgericht und unterlag im Juli 2019 vollständig. Im Oktober 2019 wurde über sie der Konkurs eröffnet. Die Papierfabrik Horgen befindet sich aktuell in Liquidation.

Nach Ansicht der Baudirektion musste die Papierfabrik bereits seit dem Jahr 2008 davon ausgehen, dass der Kanton Zürich eine Millionenforderung wegen der anstehenden Sanierungskosten geltend machen wird. Die damalige Geschäftsleitung habe es aber unterlassen, die notwendigen Rückstellungen vorzunehmen, schrieb die Baudirektion in der Mitteilung.

Stattdessen habe es die Geschäftsleitung zugelassen, dass Gesellschaftsmittel an die Aktionäre ausgeschüttet wurden. Somit bestehe für das Awel der konkrete Verdacht, dass die angezeigten Verwaltungsräte ihre Pflichten zum Schaden der Gesellschaft und der Gläubiger verletzt hätten.

Zurück zur Startseite

SDA