Medizin Kantonsrätliche Untersuchungskommission für Unispital gebildet

SDA

19.6.2020 - 10:52

Die Vorgänge an drei Kliniken des Zürcher Universitätsspitals werden jetzt von einer Subkommission der zuständigen Kommission des Kantonsrats untersucht.
Die Vorgänge an drei Kliniken des Zürcher Universitätsspitals werden jetzt von einer Subkommission der zuständigen Kommission des Kantonsrats untersucht.
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) des Zürcher Kantonsrats hat die Mitglieder der Subkommission gewählt, welche die Vorwürfe gegen drei Klinikdirektoren des Universitätsspitals Zürich (USZ) untersuchen soll. Die Untersuchung wird mehrere Monate dauern.

Diese Subkommission werde von Arianne Moser (FDP, Bonstetten) geleitet, teilte die ABG am Freitag mit. Der Kommission gehörten fünf Mitglieder von FDP, SVP, SP GLP und Grünen an. Die Abklärungen seien vielfältig und würden einige Monate in Anspruch nehmen.

Dem derzeit beurlaubten Leiter der Klinik für Herzchirurgie, Francesco Maisano, wird vorgeworfen, Implantate von Firmen verwendet zu haben, an denen er selber beteiligt ist und diese Interessenskonflikte nicht transparent gemacht zu haben.

Der Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Martin Rücker, soll systematisch Patientinnen und Patienten zur Behandlung an seine private Praxis überwiesen haben. Laut einer Mitteilung des USZ vom Donnerstag verlässt Rücker das USZ per Ende Jahr auf eigenen Wunsch.

Der dritte Mediziner, der unrühmliche Bekanntheit erlangte, ist der Klinikdirektor Gynäkologie, Daniel Fink. Laut Operationsplänen schaffte er es offenbar, bis zu drei Patientinnen gleichzeitig zu operieren und entsprechend Rechnung zu stellen. Er hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt.

Zusatzhonorargesetz soll geändert werden

Zudem hat eine Mehrheit der ABG laut Mitteilung an ihrer Sitzung auch den Motionstext für eine rasche Änderung des Zusatzhonorargesetzes verabschiedet.

Künftig soll der Spitalrat abschliessend über die Verwendung von Honoraren aus der Behandlung von zusatzversicherten Patienten entscheiden. Die SVP unterstützt diese Motion nicht.

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