Sexualität Kein Zürcher Verbot von Umpolungstherapien für Schwule

olgr, sda

16.9.2021 - 13:22

Für den Zürcher Regierungsrat ist klar: Homo-, Bi- oder Transsexualität ist keine Krankheit, die behandelt werden muss - für ein kantonales Verbot von Umpolungstherapien sieht er aber keine Möglichkeit. (Symbolbild/Pride Zürich 2021)
Für den Zürcher Regierungsrat ist klar: Homo-, Bi- oder Transsexualität ist keine Krankheit, die behandelt werden muss - für ein kantonales Verbot von Umpolungstherapien sieht er aber keine Möglichkeit. (Symbolbild/Pride Zürich 2021)
Keystone

Der Zürcher Regierungsrat stuft sogenannte «Konversionstherapien» oder «Umpolungstherapien» als unethisch und menschenrechtsverletzend ein und lehnt sie entschieden ab. Er sieht aber keine Möglichkeit, diese auf dem Kantonsgebiet zu verbieten.

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Ein solches Verbot hatte Kantonsrat Florian Heer (Grüne) in einer Motion angeregt. Immer wieder werde publik, dass Geistliche, Psychotherapeuten, Ärzte oder Coaches verschiedener Organisationen derartige «Therapien» anbieten würden, schreibt Heer.

Diese hätten zum Ziel, die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen oder die Geschlechtsidentität von Trans-Menschen zu verändern. Damit würden den Betroffenen – gerade vulnerablen Jugendlichen und jungen Erwachsenen – grosse Schuldgefühle aufgebürdet, «was viele in die Verzweiflung treibt».

In seiner am Donnerstag veröffentlichten schriftlichen Antwort teilt der Regierungsrat Heers Ansichten: «Das Recht, eine eigene sexuelle Identität zu haben und sie zu leben, ist in der Schweizer Rechtsordnung auf Verfassungs- und Gesetzesstufe geschützt».

Die Meinung, dass es sich bei Homo-, Bi- oder Transsexualität um Krankheiten handle, sei dezidiert abzulehnen, hält der Regierungsrat weiter fest. Weder lasse sich die sexuelle Orientierung umwandeln noch sei sie behandlungsbedürftig.

Gewisse Verbote bestehen bereits

Von einem kantonalen Verbot von «Umpolungstherapien» hält der Regierungsrat aber wenig, er beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Motion abzulehnen. Denn: Eine kantonale Regelung würde zu kurz greifen, glaubt der Regierungsrat. «Personen oder Institutionen könnten leicht in einen anderen Kanton ausweichen.»

Zudem müsste die Regel nicht im Gesundheitsrecht, sondern im nationalen Strafrecht verankert werden. «Andernfalls würde sie sich nur auf Medizinalpersonen beziehen und alle weiteren potenziellen Kreise wie Geistliche, Seelsorgende oder selbsternannte Coaches ausschliessen.»

Wie der Regierungsrat festhält, sind «Umpolungstherapien» bereits heute verschiedentlich verboten. So müssten sich Medizinalpersonen an ihre Berufspflichten halten. Diese würden verletzt, wenn die sexuelle Orientierung als Krankheit beurteilt werde. Die Gesundheitsdirektion könnte in solchen Fällen Massnahmen ergreifen, die bis zum Entzug der Berufsausübungsbewilligung reichten.

Zudem könnten einzelne Handlungen von «Konversionstherapien» auch strafbare Handlungen darstellen. So liesse sich ein Eingriff in die persönliche Freiheit der betroffenen Person beispielsweise als Nötigung werten.