Kinderbetreuung Keine kantonale Verbilligung der externen Kinderbetreuung

SDA

25.5.2020 - 11:58

Der Kanton Zürich wird sich an der Verbilligung der externen Kinderbetreuung weiterhin nicht beteiligen. (Symbolbild)
Der Kanton Zürich wird sich an der Verbilligung der externen Kinderbetreuung weiterhin nicht beteiligen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Familienergänzende Kinderbetreuung wird vom Kanton Zürich weiterhin nicht subventioniert. Das Anliegen war am Montag im Kantonsrat nicht zuletzt wegen einer unglücklich formulierten Motion der AL chancenlos.

Die Forderung nach einer Verbilligung der familienergänzenden Kinderbetreuung war nur ein Aspekt des Vorstosses der Alternativen Liste (AL). Hauptaspekt war der Wunsch nach einer Sicherstellung der Anschubfinanzierung des Bundes für externe Betreuungsplätze.

Dazu wollte die Motion die rechtlichen Grundlagen schaffen. Aber auch Kanton und Gemeinden sollten sich in Zukunft an der externen Betreuung «finanziell angemessen beteiligen». Aktuell liegt die Verbilligung – sprich Subventionierung – der Betreuungsplätze im Kanton ganz in den Händen der Gemeinden.

«Keine funktionsfähigen Strukturen»

«Der Kanton Zürich hat keine funktionsfähigen Strukturen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung», kritisierte der Erstunterzeichner der Motion, Kaspar Bütikofer (AL, Zürich).

Zwischen den Gemeinden gebe es enorme Differenzen, sowohl was die Subventionierung als auch was die Anzahl der Betreuungsplätze anbelange. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei nicht in allen Gemeinden gleich gut gelöst.

Der Kanton solle entweder selbst Betreuungsplätze verbilligen oder Möglichkeit für die Gemeinden schaffen, die Bundessubventionen beziehen zu können.

Unglückliche Vermischung

Zum Verhängnis wurde der Motion die Vermischung der Forderung nach einer Sicherstellung der Bundessubventionen und der Forderung nach einer Verbilligung durch den Kanton.

Die erste Forderung sei schlicht unnötig, waren sich die meisten Parteien einig. Sie folgten in diesem Punkt Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP). Es brauche gar keine neuen Grundlagen für die Gemeinden, sagte diese. «Die Voraussetzungen sind gegeben, die Bundessubventionen beziehen zu können.» Dazu müssten einfach einzelne Gemeinden ihre Subventionen erhöhten damit die Gesamtsumme der Beiträge im Kanton steige.

«Der Kanton schläft. Er macht wenig», erklärte Lorenz Schmid (CVP, Männedorf). Aber die Motion sei unnötig, da es keine neuen gesetzlichen Grundlagen brauche.

Auch die Grünen lehnen die Motion aus diesen Gründen ab. Sie wollen sich aber aber an einer anderen Motion beteiligen, die eine Beteiligung des Kantons und aller Gemeinden an den Betreuungskosten fordert.

Sympathien für kantonale Unterstützung

Die Forderung nach einer finanziellen Unterstützung der Kinderbetreuung durch den Kanton genoss mehr Sympathien unter den Parteien. Die Kinderbetreuung in der Schweiz und im Kanton sei schlecht, erklärte Thomas Marthaler (SP, Zürich). Es gebe nach wie vor Gemeinden ohne Angebot. Im Gegensatz zu Aussagen der Regierung brauche es durchaus Anstrengungen des Kantons.

Auch die GLP unterstützte die Motion, «damit sich der Kanton in Richtung einer flächendeckenden und finanziellen tragbaren Kinderbetreuung bewegt.»

Generelle Ablehnung kam von der SVP und der FDP. Es gehe einmal mehr darum, die Steuerzahler in die Pflicht zu nehmen und nicht die Eltern, monierte Marc Bourgeois (FDP, Zürich). Die Gemeinden wären mit gutem Grund zuständig: Die Gesellschaftsstrukturen seien je nach Kommune zu verschieden.«Eine Giesskannenlösung brauchen wir nicht», betonte der FDP-Fraktionssprecher.

Ausserdem habe die Stimmbevölkerung eine kantonale Unterstützung im 2010 an der Urne abgeschmettert. Schliesslich wurde die Motion der AL nur von SP und GLP unterstützt. Die Überweisung an die Regierung wurde mit 61 zu 109 Stimmen klar abgelehnt.

Zurück zur Startseite

SDA